Die Struktur der VS

Formal ist die Verfasste Studierendenschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) und als solche Gliedkörperschaft der Universität Tübingen. Unsere grundlegende Struktur ist im Landeshochschulgesetz Baden Württembergs und in unserer eigenen Organisationssatzung sowie in der Geschäftsordnung des Studierendenrats geregelt. Darüber hinaus gibt es weitere Regelungen.

Organigramm:

Die Student*innen sind (im Schaubild unten) zwei Statusgruppen (Student*innen und Eingeschriebene Doktorant*innen) und nehmen als solche an der Selbstverwaltung der Universität teil. Zugleich sind sie Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft und bilden eine eigene Körperschaft.

Der Studierendenrat

Das sprichwörtliche Herz, das zentrale Organ der Studierendenschaft ist der Studierendenrat (StuRa). Er ist das Parlament der Studierenden. Der StuRa besteht aus 17 direkt gewählten Mitgliedern sowie den 4 studentischen Mitgliedern des Senats. Die Mitglieder des StuRas werden im Rahmen der Universitätswahlen jedes Sommersemester von den Studierenden gewählt. In den Sitzungen des StuRas werden alle zentralen Angelegenheiten der Studierendenschaft diskutiert und beschlossen. Außerdem entscheidet der StuRa über Förderanträge und legt den Haushaltsplan fest. Im StuRa sind in der Regel ca. sechs bis sieben Wahllisten vertreten. Manche davon sind Hochschulgruppen politischer Parteien, andere sind Zusammenschlüsse von Studierenden z.B. eines Fachbereiches oder einer bestimmten Thematik.

Die aktuelle Zusammensetzung des StuRa sind bei den Wahlergebnissen zu finden.

Die regelmäßigen Sitzungen des StuRas sind öffentlich. Die Protokolle und Sitzungseinladungen könnt ihr außerdem unter www.vs-tuebingen.de/stura-beschluesse/ einsehen.

Die Studentische Vollversammlung

Die studentische Vollversammlung (StudVV) ist nach §5 der Satzung das höchste Gremium unserer Studierendenschaft. Alle anwesenden immatrikulierten Studierenden der Universität Tübingen entscheiden gleichberechtigt über gemeinsame Positionen der Studierendenschaft. In der Regel findet jedes Semester eine StudVV statt. Der StuRa bestätigt die Ergebnisse der StudVV in seiner darauffolgenden Sitzung. 

Die StudVV kann Empfehlungen an alle Organe der Studierendenschaft aussprechen (StuRa, Exekutive, Fachschaftsbezirke, Fakultätsvertretungen, etc.). Auch sind sie seit Jahrzehnten zentraler Ort studentischer Willensbildung und -bekundung. Als solche dienen sie als öffentliches Diskussionsforum für die gesamte Studierendenschaft und als Möglichkeit, die Meinungen und Forderungen der Student*innen an die Öffentlichkeit zu tragen.

Die Protokolle und Beschlüsse der StudVV sind unter Aktuelles einsehbar.

Urabstimmung (Informationstext in Arbeit)

Arbeitskreise und Referate

Um der Themenvielfalt der Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft nachkommen zu können, hat der StuRa Arbeitskreise (AK) eingerichtet. Er vertraut diesen AKs verschiedene Themen an. Alle Studierende haben in den AKs ein Stimmrecht und es steht ihnen frei mitzuwirken.

Fast jedem Arbeitskreis ist ein*e Referent*in zugeordnet. Diese Person arbeitet den Arbeitskreisen zu und ist vom StuRa gewählt. Diesem berichten sie regelmäßig über die Arbeit des AKs. Außerdem kommuizieren die Referate untereinander bezüglich möglicher Zusammenarbeiten. Dafür erhalten die Referent*innen eine monatliche Aufwandsentschädigung. Die Referate sind an Beschlüsse des StuRa sowie auch des AKs gebunden. Die Funktion der Arbeitskreise wird in §3 und die der Referent*innen wird in §6 der Geschäftsordnung des StuRa weiter ausgeführt.

Die Mandate der Referate

Die Mandate der Referate wurden zuletzt am 10.11.2022 durch die StudVV wie folgt neugefasst und am 10.11.2022 durch den StuRa bestätigt:

Allgemeine Tätigkeiten

Allgemeine Tätigkeiten der Referent*innen
  • Referate sollen für eine stärkere Verankerung und regelmäßigere Tätigkeit der VS in ihren jeweiligen Bereichen sorgen.
  • Das Referat berichtet dem StuRa über seine Arbeit und ist gegenüber dem StuRa rechenschaftspflichtig und gegenüber von Mitgliedern eines Arbeitskreises auskunftspflichtig.
  • Regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen stattfindende Sprechstunde oder Teilnahme an einer AK-Sitzung.
  • Unterstützung laufender Projekte und Serviceangebote der VS im jeweiligen Bereich, Ansprechperson für Mitarbeiter*innen der VS in ihrem Bereich.
  • Vernetzung und Unterstützung von Arbeitskreisen.
  • Anlegen von Kontaktlisten von wichtigen Akteur*innen in den Bereichen des Referats.
  • Herbeiführen von für die Projekte notwendige Beschlüsse des zugehörigen AKs oder der VS; ggf. Vorbereitung der AK-Sitzungen.
  • Aufklärung der Studierenden über die Arbeit der Verfassten Studierendenschaft
  • Zweimal pro Semester Anwesenheit auf StuRa Sitzungen, um über die Arbeit des Referats und der zugeordneten Arbeitskreise zu berichten.
  • Referate sind in ihrer Arbeit an die Beschlüsse des StuRas und der Arbeitskreise gebunden. Existiert kein entsprechender Beschluss, so führt das Referat diesen herbei. Der StuRa oder die zugeordneten Arbeitskreise können mit einfacher Mehrheit ein Veto gegen Vorhaben von Referent:innen einlegen.
  • Referate können auch auf überregionaler Ebene aktiv werden (z. B. Landesstudierendenvertretung, fzs, studentischer Akkreditierungspool, Bundesfachschaftentagungen, in Zusammenarbeit mit anderen Studierendenschaften usw.).
Referat für öffentliche Kommunikation und Pressearbeit

Das Referat ist dem AK Presse & Öffentlichkeitsarbeit zugeordnet.

  • Das Referat informiert die Studierendenschaft über die Verfasste Studierendenschaft und die Arbeit ihrer Gremien und Organe sowie Vorgänge an und um die Universität Tübingen. 
  • Es erstellt und distribuiert Informationsmaterial und nimmt an Veranstaltungen teil.
  • Das Referat organisiert die Social Media Auftritte des StuRas.
  • Unterstützung von Arbeitskreisen in der Kommunikation über ihre Arbeit.

Erreichbar ist das Referat unter oeffentlichkeitsarbeit {ät} vs-tuebingen.de

Referat für Studium & Lehre

Das Referat ist dem AK Studium und Lehre, dem AK QSM und dem AK Digitalisierung(LINKAK GIBT ES NOCH NICHT) zugeordnet.

  • Das Referat für Studium & Lehre unterstützt die Fachschaftsbezirke und weitere Gruppen in der Verbesserung der Lehr- und Studiumsbedingungen. Es wirkt auf die Beteiligung der Fachschaftsbezirke hin. Es kann insbesondere anonymisiert Probleme weitergeben. Dabei sorgt das Referat auch für Austausch unter den Studierenden und vermittelt Ansprechpartner*innen für ggf. aufkommende Probleme.
  • Bei der Akkreditierung von Studiengängen unterstützt das Referat die involvierten Fachschaftsberzirke sowie die jeweiligen studentischen Gremienmitglieder. Es kann im Vorfeld von Akkreditierungen in einen Austausch mit den jeweiligen Fachschaftsbezirken treten und diese auf Wunsch unterstützen. Darüber hinaus kann das Referat Verbesserungsvorschläge zur Systemakkreditierung der Universität Tübingen erarbeiten.
  • Das Referat für Studium und Lehre koordiniert die Vergaberunde der Qualitätssicherungsmittel (QSM). Es unterstützt die Antragsteller*innen beim Einreichen der Anträge und ist zuständig für die Kommunikation zwischen Studierendenschaft und den in Dezernat VII für QSM zuständigen Universitätsangestellten. Dafür arbeitet es eng mit den Angstellten der Verfassten Studierendenschaft zusammen und unterstützt den AK QSM in seiner Arbeit.
  • Das Referat kann zu Prüfungsrecht, dem Prüfungsamt und der Prüfungsanmeldung bzw. alma arbeiten. Das Referat bearbeitet ein breites Feld an Studiengängen (neben den Science und Arts Studiengängen also auch Lehramtsstudiengänge, Staatsexamen usw.).

Erreichbar ist das Referat unter qualitaetssicherungsmittel {ät} vs-tuebingen.de und lehre {ät} vs-tuebingen.de.

Referat für Soziales und Gleichstellung

Das Referat ist dem AK Soziales / Studierendenwerk / Semesterticket, AK Familienfreundliche Hochschule, AK Gleichstellung und AK Studieren mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit zugeordnet.

Das Referat kann Folgendes:

  • Unterstützung beim Aufbau von Strukturen mit dem Ziel Selbstorganisation sowie Sichtbarkeit von marginalisierten Gruppen zu fördern. Das Referat unterstützt dabei unter anderem Studierende mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit, LSBTIQ+- Studierende, Internationale-Studierende, von Rassismus betroffene Studierende, Studierende mit Kind, pflegende Studierende und Studierende, die als erste Generation in ihrer Familie studieren.
  • Aufbau/Unterstützung von Angeboten für Hiwis, Unterstützung von Selbstorganisierungen der Gruppen.
  • Veranstaltungen organisieren.
  • Austausch/Zusammenarbeit mit Akteur*innen an anderen Hochschulen /in überregionalen Zusammenschlüssen.
  • Aufbau einer Sozialberatung.
  • Erstellung eigener Druckerzeugnisse u.Ä.

Erreichbar ist das Referat unter soziales(at)vs-tuebingen.de, gleichstellung(at)vs-tuebingen.de und familienfreundlichehochschule(at)vs-tuebingen.de.

Referat für Umwelt und politische Bildung

Das Referat ist dem AK Umwelt, AK Ernst-&-Karola-Bloch-Woche und AK Politische Bildung zugeordnet.

Das Referat kann folgendes:

  • Kooperationen der Studierendenschaft mit Träger*innen von politischer und Umwelt-Bildung in der Region stärken.
  • In enger Zusammenarbeit sind mit dem zuständigen AK regelmäßige Veranstaltungen im Bereich der Politischen Bildung und/oder zur Aufklärung über Umweltthemen zu planen.
  • Aufbau von Umweltprojekten der VS, Ansprechpartner für darin (ggf. bezahlt) Tätige.
  • Hilfestellung bei Demonstrationen o.ä., an denen die VS beteiligt ist.
  • In Zusammenarbeit mit dem Pressereferat: Verfassen von Vorschlägen für Pressemitteilungen zu  aktuellen Ereignissen.
  • Ausbau eines Veranstaltungsangebot der VS.
  • Unterstützung von Aktionsformen wie Protesten etc..
  • Pflege von Kontakten zu Träger*innen politischer Bildungsangebote.
  • Erstellung eigener Druckerzeugnisse u.Ä..

Erreichbar ist das Referat unter umwelt {ät} vs-tuebingen.de und polbil {ät} vs-tuebingen.de.

Stellvertretendes Finanzreferat für Digitalisierung

Das Stellvertretende Finanzreferat für Digitalisierung wurde nach StuRa-Beschluss in der Sitzung am 29.04.2024 eingeführt:

Der StuRa beschließt gemäß FHO §3 Abs. 4 die Wahl eines*r vertretenden Finanzreferänt*in für Digitalisierung auf der kommenden Sitzung mit den folgenden Aufgaben:

• Weiterentwicklung und Digitalisierung unserer Buchführung

• Unterstützung der*des Finanzreferent*in

• Vertretung der*des Finanzreferent*in im Abwesenheits- oder Krankheitsfall

Der*die vertretende Finanzreferent*in für Digitalisierung kann lediglich im Abwesenheits- oder Krankheitsfall des regulären Finanzreferats die Ausführung des Haushaltsplans sowie Zahlungsanweisungen übernehmen und anordnen. Dies setzt eine ausdrückliche Anweisung der*des Finanzreferent*in oder des StuRas voraus. Abseits davon hat das vertretende Finanzreferat für Digitalisierung keine Entscheidungs- und Ausführungskompetenz.

Das vertretende Finanzreferat für Digitalisierung besteht aus einer Person und wird vom StuRa gewählt. Die Amtszeit ist an der Amtszeit des StuRas angepasst. Tritt der*die Referent*in zurück oder endet die Amtszeit, findet eine Neuwahl statt. Der StuRa kann mit einfacher Mehrheit das Referat auflösen oder den*die Referent*in abwählen.

Der*die vertretende Finanzreferent*in für Digitalisierung erhält in Anlehnung an den Beschluss des StuRa A-StuRa07_04042022 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 250€.

Die Exekutive

Das Exekutivorgan (Exekutive) der Studierendenschaft besteht nach §14 der Satzung aus den zwei Vorsitzenden und dem Finanzreferat. Alle werden vom StuRa gewählt. Sie nehmen verschiedene administrative und repräsentative Aufgaben war. 

  • Die Aufgabe der Vorsitzenden besteht in der (rechtlichen) Vertretung nach außen, also gegenüber der Universität, der Stadt, dem Wissenschaftsministerium, etc. sowie der Ausführung von durch den StuRa beauftragten Aufgaben. Sie können Beschlüssen des StuRas durch ein Veto widersprechen. Sie sind außerdem die Vorgesetzten der Angestellten der VS.
  • Das Finanzreferat verwaltet die Finanzen der Studierenschaft, schlägt einen Haushaltsplan vor und überwacht dessen Einhaltung. Der*die Referent*in ist Mitglied des AK Finanzen.

Sowohl Vorsitzende als auch Finanzreferat haben ansonsten kein weiterführendes Mandat und sind dem StuRa weisungsgebunden. Ihre Befugnisse sind absichtlich eingeschränkt, um einen möglichst basisdemokratischen Charakter der Studierendenvertretung zu wahren.

Erreichbar ist die Exekutive unter exekutive(at)vs-tuebingen.de und finanzen(at)vs-tuebingen.de.

Fachschaftsbezirk (umgangssprachlich „Fachschaft“)

Der Fachschaftsbezirk ist die umgangssprachliche „Fachschaft“, bei der sich Studierende eines bzw. mehrerer Fächer zusammenschließen und sich engagieren.

Unter Fachschaften ist eine Liste der Tübinger Fachschaftsbezirke mit Kontaktmöglichkeiten zu finden.

Fachschaftsbezirksvollversammlung

Die Fachschaftsbezirksvollversammlung entspricht der umgangssprachlichen „Fachschaftssitzung“. Die Fachschaftsbezirksvollversammlung berät über alle Angelegenheiten der Studierendenschaft im jeweiligen Fachschaftsbezirk.

Fachschaft (alle Mitglieder einer Fakultät)

Im allgemeinen Gebrauch versteht man unter einer Fachschaft engagierte Studierende eines Faches. Das LHG versteht unter einer Fachschaft laut § 65a (4) die Studierenden einer Fakultät. In diesem Sinne versteht die Satzung der VS die Fachschaft als „alle Studierenden einer Fakultät“.

Fakultätsvertretung

Die Fakultätsvertretung beschließt über alle Angelegenheiten der Studierendenschaft, die auf der Ebene der Fakultät angesiedelt sind. Bei Beschlüssen sollen Empfehlungen der Fachschaftsbezirksvollversammlungen der betroffenen Fachschaftsbezirke und der Fakultätsvollversammlung eingeholt und berücksichtigt werden.Die Mitglieder der Fakultätsvertretungen werden von allen Studierenden einer Fakultät gewählt. Die Fakultätsvertretungen bestehen aus den gewählten Mitgliedern und den studentischen Fakultätsratsmitglieder.

Fakultätsvollversammlung

Die Fakultätsvollversammlung berät über die fachschaftsbezirksübergreifenden Angelegenheiten der Studierenden einer Fachschaft und dient der Information und Koordination der Fachschaftsbezirke in gemeinsamen Angelegenheiten. Sie dient außerdem der Koordination der Organe und Gremien der Studierendenschaft auf Fachschafts- und Fachschaftsbezirksebene mit den studentischen Fakultätsratsmitgliedern der jeweiligen Fachschaft.

Das Büro der VS

Das Büro der VS hilft bei allen Fragen zur finanziellen Förderung und Antragstellung an den StuRa. Außerdem hilft das Büro bei der Koordination der Service Angebote. Es ist ebenfalls für die Verwaltung der VS zuständig.

Es ist im Regelfall von Montag bis Freitag besetzt. Ansonsten ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon möglich. Für Anträge, Post oder andere Unterlagen gibt es einen Briefkasten vor dem Clubhaus.

Kontakt:
Mail: buero(at)stura-tuebingen.de
Telefon: 07071 / 29-72636