Die Aufgaben der VS

Die zentrale Aufgabe der Verfassten Studierendenschaft (VS) ist die Vertretung der Interessen aller Studierenden – gegenüber der Universität und gegenüber allen anderen Akteuren, die Einfluss auf das studentische Leben in Tübingen haben. 

Das Landeshochschulgesetz (LHG) des Landes Baden-Württemberg spezifiziert die Aufgaben der Studierendenschaft wie folgt: 

  1. die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden

  2. die Mitwirkung an der wissenschaftlichen Arbeit und der Selbstverwaltung der Uni,

  3. die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,

  4. die Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft,

  5. die Förderung der Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben,

  6. die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden,

  7. die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen.
— Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg

Das bedeutet, die VS kümmert sich darum, viele Bereiche des studentischen Lebens zu fördern und zu bereichern.  Zum Beispiel, indem Fachschaften Erstiveranstaltungen organisieren, Arbeitskreise Vorlesungen auf die Beine stellen, studentische Initiativen finanziell gefördert werden. In den Gremien der Universität vertreten wir die Studierenden. Dabei setzen wir uns im Senat für eure Interessen ein,  zum Beispiel für eine Barrierefreie Universität ohne Diskriminierung.

Ihr wollt mitmachen und selbst an der Verwirklichung unserer Aufgaben mitwirken? Mehr Infos findet ihr unter Mitmachen.