Stände

Stände vor dem Clubhaus müssen grundsätzlich vom StuRa/VS und der Uni genehmigt werden.

Anfragen die über dieses Formular bei uns eingehen leiten wir nach Freigabe an die Zentrale Verwaltung HDLZ Neue Aula weiter. Sofern diese ebenfalls bewilligt, erhaltet ihr von dort eine E-Mail. Falls der Stand von unserer Seite nicht bewilligt werden kann erhaltet ihr eine entsprechende Nachricht.

Bitte plant einen Vorlauf von mindestens 2 Wochen ein, auch um eventuelle Terminüberschneidungen mit anderen Gruppen gegebenenfalls zu vermeiden.

Bitte alle (!) Felder vollständig ausfüllen.
Achtung: wird nur mit studentischer Mailadresse bearbeitet!








    Spamfilter:

    Wichtig bei Ständen vor dem Clubhaus ist:

    Stellt bitte alles zurück, was ihr holt, hinterlasst alles sauber, stört keine Laufwege und falls ihr eine Kabeltrommel nutzt, rollt diese aus Brandschutzgründen ganz ab. (Nutzt, falls Strom benötigt wird, die Außensteckdosen neben den Eingängen).

    Hier die Vorgaben der Uni für Stände vor dem Clubhaus:

    • Die Genehmigung des StuRa ist einzuholen.
    • Die Universität behält sich ein Widerrufsrecht vor.
    • Verkaufsaktivitäten sind nicht gestattet. Angebote dürfen lediglich auf Spendenbasis erfolgen.
    • Die Entfernung von Verunreinigungen jeglicher Art (Verpackungsmaterial, Hinweisschilder, Flyer, Flaschen, Scherben, Restmüll etc.) die im Rahmen der Nutzung anfallen, ist vom Veranstalter auf seine Kosten zu veranlassen. Die Kosten für zusätzlichen Reinigungsaufwand sowie Entsorgungskosten werden dem Veranstalter von der Universität, Abteilung Innere Dienste und Organisation, in Rechnung gestellt.
    • Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder durch Besucher im Rahmen der Standaktion verursacht werden. Dabei hat der Veranstalter für alle Schäden aufzukommen, die sich durch die Benutzung der zur Verfügung gestellten Fläche Dritten gegenüber ergeben. Ersatzansprüche gegen das Land Baden-Württemberg oder die Universität Tübingen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter stellt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Schadenersatzansprüchen frei, die Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung gegen das Land als Grund- und Gebäudeeigentümer sowie gegen die Universität als hausverwaltende Dienststelle entstehen können. Die Haftung Dritter und die Haftung der Benutzer untereinander bleiben unberührt.
    • Die Klärung und ggf. Beschaffung erforderlicher ordnungsrechtlicher Genehmigungen (Ordnungsamt der Stadt Tübingen) obliegt dem Veranstalter auf seine Kosten. Da Lebensmittel angeboten werden, ist eine entsprechende Abstimmung mit der Behörde im Vorfeld zwingend.
    • Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
    • Es dürfen nur Apparate und Geräte verwendet bzw. betrieben werden, die den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen. Sämtliche Ein- und Aufbauten haben unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften und allgemein gültigen technischen Regeln zu erfolgen. Insbes. sind ggf. Kabel so zu verlegen, dass keine Stolperfallen entstehen.

    Weitere Infos: HDLZ Neue Aula und Morgenstelle