Studierendenwerk

Verbesserungen für diesen Text hier einfügen: https://portal.fzs.de/project/vernetzung-studierendenwerks-studis-stuw/document/verwaltungsrat/edit/

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist ein zentrales Gremium des Studierendenwerks. Seine Sitzung garantieren einen regelmäßigen Austausch zwischen Studierenden, Hochschulleitungen und Geschäftsführung des Studierendenwerks. Viel Kommunikation mit dem Studierendenwerk findet aber auch Abseits vom Verwaltungsrat statt, mit direktem Kontakt zwischen unserem Arbeitskreis StuWe und der Geschäftsführung oder den jeweils betroffenen Bereichen.

Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat setzt sich aus insgesamt zehn stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

  • Vier Vertreter*innen der Studierenden
  • Drei Vertreter*innen der Leitungen von Hochschulen
  • Drei externe Sachverständige

Qua Amt / beratend

Zudem nehmen an den Sitzungen folgende Personen nicht-stimmberechtigt / beratend teil:

  • Geschäftsführung des Studierendenwerks
  • Sekretariat der Geschäftsführung & Justiziar des Studierendenwerks
  • der oder die Vorsitzende des Personalrats
  • Ein*e Vertreter*in des Wissenschaftsministeriums

Für jedes stimmberechtigte Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied gewählt. Die Studierendenvertreter*innen müssen mindestens zwei verschiedenen Einrichtungen angehören, für die das Studierendenwerk soziale Betreuungsaufgaben wahrnimmt.

Rechtliche Grundlagen

Der Verwaltungsrat ist neben Geschäftsführer*in und der Vertretungsversammlung eines der im Studierendenwerksgesetz genannten Gremien des Studierendenwerks. Das Studierendenwerksgesetz definiert die Kompetenzen des Verwaltungsrats. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • Bestellung und gegebenenfalls vorzeitige Abbestellung der Geschäftsführung (letzteres nach vorheriger Anhörung und mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder)
  • die Feststellung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses sowie über die Verwendung des Jahresergebnisses
  • die Bestellung der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers
  • die Entlastung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
  • den Erlass der Beitragsordnung
  • Zielvereinbarungen nach § 13 Abs. 2. des StWG

Darüber hinaus bedürfen bestimmte außergewöhnliche Rechtsgeschäfte, Maßnahmen und Regelungen der Zustimmung des Verwaltungsrats. Dazu gehören unter anderem:

  • die Bestellung einer Verhinderungsvertreterin oder eines Verhinderungsvertreters der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
  • die Übernahme von Bürgschaften, Garantien sowie sonstigen Verpflichtungen in Bezug auf fremde Verbindlichkeiten außerhalb der vom Verwaltungsrat bestimmten Wertgrenzen
  • die Gründung von und Beteiligung an anderen Unternehmen
  • die Übertragung von Aufgaben an Dritte
  • der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
  • die Aufnahme von Krediten und die Gewährung von Darlehen außerhalb der vom Verwaltungsrat bestimmten Wertgrenzen.

Amtszeiten und Wahlen

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ähnlich wie bei anderen Gremien ein Jahr. Die Amtszeit der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Alle Amtszeiten beginnen jeweils am 1. Oktober eines Jahres. Eine Wiederwahl der Mitglieder ist möglich, um Kontinuität in der Arbeit des Verwaltungsrats zu gewährleisten.

Die studentischen Mitglieder werden laut StWG auf Vorschlag der studentischen Mitglieder der Vertretungsversammlung gewählt und müssen mindestens zwei verschiedenen Einrichtungen angehören, für die das Studierendenwerk soziale Betreuungsaufgaben wahrnimmt. Die drei Sachverständigen und ihre Stellvertreter*innen werden auf Vorschlag von Mitgliedern des Verwaltungsrates oder auf Vorschlag von Mitgliedern der Vertretungsversammlung gewählt.

Sitzungen und Beschlussfassungen

Die Sitzungen des Verwaltungsrats finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um vertrauliche Themen angemessen behandeln zu können. Alle Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, was besonders bei Personalangelegenheiten von Bedeutung ist. Der Verwaltungsrat wählt aus seinen Reihen eine*n Vorsitzende*n und dessen*deren Stellvertreter*in für eine Amtszeit von zwei Jahren. In den letzten Jahren wurden die Vorsitzenden von den Hochschulleitungen gestellt.

In dringenden Fällen haben drei stimmberechtigte Mitglieder das Recht, die kurzfristige Einberufung einer Sitzung zu beantragen.

Themen

Der Verwaltungsrat befasst sich mit einer breiten Palette von Themen, die für das Studierendenwerk und die Studierenden relevant sind. Dazu gehören die finanzielle Situation des Studierendenwerks und die jährlichen Abschlüsse, aber auch Baumaßnahmen und Sanierungen von Wohnanlagen. Die Personalsituation in verschiedenen Bereichen des Studierendenwerks steht ebenso auf der Agenda wie Entwicklungen im Bereich der Mensen und Cafeterien. Auch das Semesterticket und ÖPNV-Angebote für Studierende sowie Investitionsplanungen für zukünftige Projekte werden im Verwaltungsrat diskutiert und entschieden.

Kontakt

Für die Themen rund um das Studierendenwerk ist unser Arbeitskreis Soziales / Studierendenwerk / Semesterticket zuständig. Mehr Infos zum AK und wie du ihn erreichst, findest du hier:

Der AK kann dann auch Kontakt zu den studentischen Mitgliedern des Verwaltungsrats herstellen.

Für viele große Themen die das StuWe betreffen ist zudem die Vertretungsversammlung ein guter Ort, da diese öffentlich tagt und man Themen so direkt selbst einbringen kann.