Schlagwort: Stellungnahme

  • Stellungnahme zum Erfolg der Universität Tübingen in der Exzellenzstrategie

    Bei der 17. Sitzung des zwölften Studierendenrats am 26.05.2025 stimmten die anwesenden Mitglieder folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

    Der Studierendenrat (StuRa) der Universität Tübingen nimmt Stellung zum aktuellen
     Erfolg der Universität Tübingen im Rahmen der Exzellenzstrategie:

    Die Verfasste Studierendenschaft gratuliert den Forscher*innen der sechs bewilligten Exzellenzcluster an der Universität Tübingen. Dieser Erfolg unterstreicht die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der Exzellenzcluster – bringt jedoch auch erhebliche Herausforderungen für die Universität mit sich.

     Aus unserer Sicht muss jetzt verhindert werden, dass die gestiegene Forschungsförderung zu Lasten der Lehre geht. Die ohnehin hohe Belastung von Lehrenden wird durch zusätzliche Forschungsaktivitäten weiter steigen. Um eine qualitativ hochwertige Lehre aufrechtzuerhalten, braucht es neue Stellen sowohl in der Lehre als auch in der Verwaltung. Hier stehen nicht nur die Universität, sondern auch das Land Baden-Württemberg in der Verantwortung, entsprechende Ressourcen bereitzustellen.

     Zudem wird die angekündigte Schaffung von 600 bis 1000 neuen wissenschaftlichen Stellen unmittelbare Auswirkungen auf die Stadt und Region haben. Schon heute ist die Wohnraumsituation in Tübingen extrem angespannt. Ein weiterer Zuzug von Akademiker*innen, die oft finanziell besser als Studierende aufgestellt sind, könnte die Mieten weiter steigen lassen. Die Folge ist, dass Studierende und Menschen mit geringem Einkommen zunehmend verdrängt werden.

     Wir fordern daher das Land Baden-Württemberg, den Landkreis Tübingen, die Stadt Tübingen, das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim sowie die Universität auf, frühzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit zu gewährleisten. Ein Studium in Tübingen darf nicht zur Frage des Geldbeutels werden.

    Grundsätzlich steht die Verfasste Studierendenschaft der Exzellenzstrategie kritisch gegenüber. Statt eines konkurrenzorientierten Wettbewerbs zwischen Universitäten fordern wir eine strukturelle Stärkung des gesamten Hochschulsystems – durch auskömmliche Grundfinanzierung und faire Rahmenbedingungen für Lehre und Studium.

  • Transparenz der Studienleistungen

    Bei der neunten Sitzung des zehnten Studierendenrats am 15.05.2023 stimmten die anwesenden Mitglieder folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

    Der Studierendenrat fordert, dass bereits vor Anmeldung für Univeranstaltungen die geforderten Studienleistungen der jeweiligen Veranstaltungen bekannt gemacht werden.
    Aufgrund der vielfältigen Angebote reichen Angaben in den Modulhandbüchern meistens nicht aus. Studierende sollten für ihre Semesterplanung wissen, wann und wie viel sie das Semester über machen, um Überlastungen zu vermeiden.
    Um den unterschiedlichen Anforderungen bzgl. Credit Points der unterschiedlichen Prüfungsordnungen gerecht zu werden, könnten Dozierende z. B. auf alma angeben, welche Leistungen für die jeweiligen Credit Points benötigt werden.
    Das Rektorat sollte gemeinsam mit den Studiendekanen die Dozierenden dazu aufrufen, mögliche Studienleistungen frühzeitig bekannt zu machen. Für die Einpflegung auf alma sollte eine Anleitung mit Best-Practice Beispielen erstellt werden.

    Begründung
    Dozierende haben sehr unterschiedliche Anforderungen, was neben den Modulprüfungen in einer Veranstaltung noch alles geleistet werden soll. Dies sollte bereits vor Semesterbeginn kommuniziert werden und nicht erst in den ersten Sitzungen.
    Bei der Bekanntgabe z. B. über alma kann dabei auf die unterschiedlichen Prüfungsordnungen eingegangen werden.

  • Hauptamtliches Prorektorat Studium und Lehre

    Bei der neunten Sitzung des zehnten Studierendenrats am 15.05.2023, stimmten die anwesenden Mitglieder folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

    Der Studierendenrat fordert, dass das Prorektorat für Studium und Lehre zeitnah zu einem hauptamtlichen Prorektorat umstrukturiert wird. Die beiden anderen Prorektorate sind bereits hauptamtlich besetzt, während das Prorektorat für Studium und Lehre lediglich nebenamtlich geführt wird. Diese Ungleichheit führt dazu, dass das betroffene Prorektorat weniger Zeit zur Verfügung hat und zudem noch zusätzliche Lehrverpflichtungen erfüllen muss.
    Daraus erwächst der Eindruck, dass der Bereich Studium und Lehre an der Universität Tübingen nur nachrangig gesehen wird.
    Vor diesem Hintergrund bitten wir den Senat und den Universitätsrat, in ihren anstehenden Sitzungen die notwendigen Grundlagen für die Neuwahl eines hauptamtlichen Prorektorats für Studium und Lehre zu schaffen und somit ein klares Bekenntnis zur Bedeutung dieses Bereichs innerhalb der Universität abzugeben.

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  • Stellungnahme Missbrauchsfälle Kath.-Theologie

    Solidarität mit den Betroffenen & Lückenlose Aufklärung!

    ++++++ CONTENT WARNING: SEXUALISIERTE GEWALT ++++++

    Hintergrund:

    Wie aus einem Artikel des Schwäbischen Tagblatts vom 13.11.20 und einer Mitteilung der Katholisch-Theologischen Fakultät vom 12.11.20 hervorgeht, ist es an der Fakultät „in den vergangenen zehn Jahren zu sexuellen Grenzverletzungen und zu emotionalem Missbrauch gekommen“. 
    Dekan Möhring-Hesse schließt ein Netzwerk nicht aus. Die Fakultät hat den Betroffenen Solidarität zugesagt und den Dekan, die Gleichstellungsbeauftragt der Fakultät und eine Person im Gleichstellungsbüro der Universität als Ansprechpersonen genannt.


    Stellungnahme:

    Der Studierendenrat ist solidarisch mit allen Betroffenen. Wir fordern lückenlose Aufklärung und unbedingte Solidarität mit den Betroffenen sexualisierter Gewalt und emotionalen Missbrauchs. Wir begrüßen den offenen Umgang der Katholisch-Theologischen Fakultät mit den Vorfällen und erwarten, dass sie alles in ihrer Macht stehende unternimmt, um den Betroffenen Hilfe zukommen zu lassen und mögliche Missbrauchssysteme aufzudecken.
    Die Vorfälle müssen Konsequenzen für die Täter(*innen), aber auch das Umfeld, das derartige Gewalt ermöglicht hat, nach sich ziehen. Die Fakultät muss deshalb untersuchen, welche Strukturen den Taten entweder förderlich waren oder sie zumindest nicht verhindert haben und entsprechende Veränderungen vornehmen.

    Wir erwarten, dass die an der Aufklärung beteiligten Stellen der Universität parteilich für die Betroffenen vorgehen, das heißt im Sinn des Konzepts der Definitionsmacht deren Darstellung nicht infrage stellen.
    Neben dem aktuellen Fall ist dieses Vorgehen auch unverzichtbar für alle anderen vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Betroffenen sexualisierter Gewalt an der Universität Tübingen. Diese müssen wissen, dass die Universität bedingungslos hinter ihnen steht und es keine Toleranz für derartige Taten gibt.
    Eine juristische Aufklärung ist nicht Aufgabe der Universität, Pseudo-Neutralität daher nicht angemessen. An dieser Stelle möchten wir uns dem Hinweis der Katholisch-Theologischen Fakultät anschließen und darum bitten, etwaige Spekulationen über mögliche Betroffene sowie Beschuldigte zu unterlassen.

    Der Studierendenrat fordert die Universität außerdem auf, eine unabhängige Stelle zur Unterstützung betroffener Personen einzurichten. Dies kann auch in Form von weiteren Mitteln für das Gleichstellungsbüro stattfinden. Die gegenwärtigen Ansprechpersonen (Prorektorin Amos und Kanzler Rothfuß) sind weder in der Unterstützung Betroffener geschult, noch können sie als Teil der Universitätsleitung unabhängig sein.

    Wenn die Universität sexualisierte Gewalt ernst nimmt, muss sie eine Stelle mit entsprechend geschulten Personen einrichten.


    Diese Stellungnahme wurde in der StuRa Sitzung am 16.11.2020 beschlossen.

  • Schluss mit Eberhard und Karl

    StuRa fordert Umbenennung der Universität und kritische Reflexion des bisherigen Namens

    „Wir wöllent ouch vnd gebieten ernstlichen denen von Tüwingen, das sie kein Juden […] in der Stat […] laussen wonhafft beliben“*

    Freiheitsbrief des Grafen für seine Universität vom 9. Oct. 1477, in: Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen. Aus den Jahren 1476 bis 1550. Herausgegeben vom Akademischen Senat, 1877.

    Dieser Satz aus dem Freiheitsbriefs Graf Eberhards für die Universität Tübingen vom 09.10.1477 ist zentral für die Entscheidung die der StuRa am Montag getroffen hat.
    Nach zwei württembergischen Herrschern ist die Universität Tübingen benannt. Graf Eberhard im Bart (1445-1496), der Universitätsgründer, verband den Gründungsakt direkt mit der Enteignung und Vertreibung aller Jüd*innen aus seinem Herrschaftsgebiet. Schon zu seiner Zeit wurde er als außerordentlich Jüd*innen-feindlich wahrgenommen. 
    Herzog Karl Eugen (1728-1793) ließ nicht nur aus Prunksucht seinen Namen in den Universitätsnamen einfügen und sich zum „Rector perpetuus“ (ewigen Rektor) ausrufen, er fiel auch durch die unrühmliche „Vermietung“ von Söldnertruppen an andere Staaten auf – Truppen, die er durch Zwang unter seinen eigenen Untertanen aushob. Er gilt als prägendes Beispiel für einen absolutistischen Herrscher.

    Aus unserer Sicht ist keine der beiden Personen geeignet, einer Universität im 21. Jahrhundert den Namen zu stiften. Eberhards Antisemitismus, an sich menschenfeindlich genug, kann heute nicht ohne die Shoa, die NS Zeit und den anhaltenden Antisemitismus in unserer Gesellschaft betrachtet werden. Der absolutistische und menschenverachtende Monarch Karl Eugen ist unterdessen ebenso keine Bezugsperson für eine Universität in einem republikanischen Rechtsstaat.

    Wir fordern deshalb: 

    1. Der Senat der Uni muss unverzüglich beschließen, die Namen fallen zu lassen, dazu gehören auch das Motto und das Logo der Universität, beides Symbole Eberhards.
    2. Eine historisch-kritische Auseinandersetzung mit beiden Namensgebern muss endlich angestoßen werden.
    3. Die Universität soll einen gemeinsamen Prozess zur Wahl eines neuen Namens beginnen, einschließlich der Möglichkeit, nur „Universität Tübingen“ zu heißen.
  • Offener Brief: Soziale Notlage gemeinsam bewältigen

    Studieren in Zeiten von Corona – soziale Notlage gemeinsam bewältigen

    Heute hat die Verfasste Studierendenschaft Tübingen zusammen mit 77 anderen Studierendenorganisationen einen gemeinsamen offenen Brief an die Bundesregierung, die Regierungschef*innen der Länder und die demokratischen Fraktionen des deutschen Bundestags veröffentlicht.
    Darunter sind der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), der Bund Ausländischer Studierender (BAS), zehn landesweite Studierendenvertretungen, die Bundesebenen von Linksjugend[solid‘], Juso-Hochschulgruppen und Campusgrün, 27 Studierendenvertretungen, sowie 28 lokale Studierendengruppierungen.
    Den vollständigen Brief findet ihr unten als pdf.

    Die zentrale Forderung des Briefes:
    Die Bereitstellung von mindestens 900 Millionen Euro durch Bund und Länder als Direktzuschuss für Studierende in Not.

    Dazu aus dem Brief:
    Wir fordern daher ein Bund-Länder-Programm zur Aufstockung der Zuschüsse an die Studierendenwerke auf mindestens 900 Millionen Euro. Für eine bedarfsgerechte nachhaltige Finanzierung der Studierenden in der Krise ist jedoch mehr als diese knappe Milliarde Euro nötig. Die Mittel müssen allen Studierenden zugänglich sein und abseits der Bedürftigkeit an keine weiteren Bedingungen geknüpft werden.

    Wir wenden uns damit gegen die völlig unzureichenden Maßnahmen, die bisher von Ländern und vor allem dem Bund ergriffen worden sind.
    Insbesondere der „zinsfreie“ KfW Kredit ist fast schon eine Frechheit: zinsfrei ist lediglich die Auszahlungsphase bis April 2021, das entspricht etwa 150€ Erleichterung. In den Jahren danach müssen Studierende nicht nur den Kredit zurückzahlen, sondern zusätzlich eine enorme Zinslast schultern. Von „Zinsfreiheit“ zu sprechen ist schlicht eine Lüge.

    Dazu kommt, dass viele Studierende den Kredit gar nicht beantragen können: ab dem 10. Semester gibt’s nichts mehr. Wer erfolgreich beantragt kann von 650€ in vielen Fällen trotzdem nicht den Lebensunterhalt bestreiten und zwar nicht nur, wenn er*sie in der Tübingen Altstadt wohnt.

    Wie soll das finanziert werden?

    900 Millionen Euro sind in 2019 in den BAföG Töpfen übrig geblieben. Geld, das sowieso für Studierende bestimmt war und das vielfach, wegen realitätsferner Bedingungen, nicht abgerufen werden konnte.

    Nachfolgend findet ihr die komplette Erstunterstützer*innen-Liste

    Bundesstudierendenvertretungen

    Landesstudierendenvertretungen

    Hochschulpolitische Gruppen – bundesweit

    Bundesfachschaftentagungen

    Studierendenvertretungen der Hochschulen

    • AStA der CAU zu Kiel
    • AStA der FH Aachen
    • AStA der RWTH Aachen
    • AStA der Europa-Universität Viadrina
    • AStA der FH Bielefeld – Hochschulpolitisches Referat
    • AStA der Frankfurt University of Applied Sciences
    • AStA der Goethe-Universität Frankfurt
    • AStA der Hochschule für Gesundheit Bochum
    • AStA der Medizinische Hochschule Brandenburg 
    • AStA der TU Dortmund
    • AStA der TU Kaiserslautern – Referat für Politische Arbeit
    • AStA der Universität Bonn
    • AStA der Universität Mainz
    • AStA der Universität Münster
    • AStA der Universität Potsdam
    • AStA der Universität Trier
    • AStA der Universität zu Köln
    • AStA der Deutschen Sporthochschule Köln
    • FSR-ASW TH Köln – Fachschaftsrat Angewandte Sozialwissenschaften
    • FsVK TH Köln – FachschaftsVertreter*innenKonferenz
    • Studierendenvertretung FAU Erlangen-Nürnberg
    • Studierendenvertretung Hochschule München
    • StuPa der Europa-Universität Viadrina
    • StuRa TU Chemnitz
    • StuRa TU Dresden
    • StuRa Zwickau
    • Verfasste Studierendenschaft der Universität Tübingen

    hochschulpolitische Gruppen – lokal 

    • Campusgrün Bayern
    • GEW Studis Brandenburg
    • Grüne Jugend Brandenburg
    • Jusos sowie Juso-Hochschulgruppen Rheinland-Pfalz
    • Linksjugend [’solid] Brandenburg
    • Bunte Liste Sporthochschule Köln
    • DGB Hochschulgruppe Potsdam
    • DIE LINKE.SDS Potsdam
    • Die Linke.SDS TU Dresden
    • Die LISTE FAU Erlangen-Nürnberg
    • campus:grün köln
    • campus:grün Sporthochschule Köln
    • Campusgrün Mainz
    • Grüne Hochschulgruppe Bonn
    • Grüne Hochschulgruppe Potsdam 
    • Grüne Hochschulgruppe Tübingen
    • Juso-Hochschulgruppe Bonn
    • Juso-Hochschulgruppe Kaiserslautern
    • Juso-Hochschulgruppe Kiel
    • Juso-Hochschulgruppe Universität Köln
    • Juso-Hochschulgruppe Technische Hochschule Köln
    • Jusos sowie Juso-Hochschulgruppe Mainz
    • Jusos sowie Juso-Hochschulgruppe Trier
    • Links-Grüne Fraktion Europa Universität Viadrina
    • SDS TU Dresden
    • Studiengangssprecher B.A. Sport, Erlebnis und Bewegung 3J Sporthochschule Köln 
    • Studiengangssprecher Lehramt Staatsexamen Sporthochschule Köln
    • unter_bau Hochschulgewerkschaft
  • Stellungnahme zur Einführung des M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen

    Der Studierendenrat schließ sich der untenstehenden Stellungnahme der Fachschaft Erziehungswissenschaft vollumfänglich an.
    Das hat er am 16.12.2019 beschlossen.
    Studiengänge ohne gültige oder mit unfertigen Modulhandbüchern gibt es leider immer wieder – ein Zustand, den wir entschieden ablehnen.

    Stellungnahme zur Einführung des Studiengangs M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen an der Universität Tübingen

    Im Namen des Arbeitskreises Berufliches Lehramt der Fachschaft Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen möchten wir uns an dieser Stelle mit einem Anliegen bezüglich des zum Wintersemester 2019/2020 angelaufenen Studiengangs M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen an der Universität Tübingen äußern.

    Die ersten Studierenden, die im Wintersemester 2016/2017 an der Universität Tübingen mit dem Studium des Studiengangs B.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen begonnen haben, schlossen dieses im Sommer 2019 ab. Die Studierenden sind nun im Studiengang M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen immatrikuliert, im Rahmen dessen ersten Semesters sie gerade das Schulpraktikum absolvieren.
    Von Seiten der Universität Tübingen wurde dieser Studiengang angeboten und die Studierenden mit erfolgreichem Abschluss des oben genannten Bachelorstudiengangs immatrikuliert.

    Für eben dieses konsekutive Masterstudium vermissen die Studierenden nach wie vor die Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer und die Prüfungsordnung des Studiengangs. Von Seiten der universitären Gremien (Dezernat III) liegt uns die Information vor, dass Modulhandbücher und Prüfungsordnung noch dem Kultusministerium und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Freigabe vorliegen.
    Da der Studiengang bereits im Oktober angelaufen ist und die Studierenden neben dem Schulpraktikum universitäre Veranstaltungen besuchen und ECTS erwerben sollen, blicken wir mit Sorge auf die Tatsache, dass die Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer nach wie vor nicht verabschiedet sind.

    Die Studierenden und wir als AK der Fachschaft sehen einen von Seiten der Ministerien und Universität gewährleisteten reibungslosen Ablauf des Studiums momentan nicht gegeben. Zwar sind für das Erstfach „Sozialpädagogik/Pädagogik“ sowie für das „Bildungswissenschaftliche Studium“ Modulhandbücher vorhanden. Dennoch fehlt auch hier die Prüfungsordnung. Die fehlende Prüfungsordnung bedauern wir zwar, sehen wir aber als weniger problematisch an. Größere Sorge bereitet uns das Fehlen der offiziellen Modulhandbücher das allgemeinbildenden Zweitfächer.

    Nicht nur, dass dies, durch Abgleiche anderer Modulhandbücher, Gespräche mit Verantwortlichen der Universität sowie Dozierenden, zu einem organisatorischen Mehraufwand für die Studierenden führt, der durch die fehlenden Dokumente nicht in der Verantwortlichkeit der Studierenden liegt. Auf Verdacht universitäre Veranstaltungen zu belegen und Studien- bzw. Prüfungsleistungen zu absolvieren, für die es keine endgültig zuverlässige rechtliche Grundlage gibt, scheint uns zudem zweifelhaft. 

    Das viersemestrige Masterstudium sieht im ersten Semester ein mit 16 ECTS berechnetes Schulpraktikum vor. Um auch nur annähernd eine vorgesehene Punktezahl von 30ECTS in diesem Semester zu erreichen, müssen die Studierenden auch parallel und anschließend an das Schulpraktikum universitäre Veranstaltungen belegen. Damit ist ein Vorhandensein der Modulhandbücher trotz des Schulpraktikums bereits im ersten Mastersemester notwendig. 

    Zudem fordert das Masterstudium von den Studierenden, im zweiten und dritten Semester mehr als die üblichen 30ECTS zusätzlich zu abschließenden Modul- und Prüfungsleistungen in den allgemeinbildenden Zweitfächern zu leisten. Auch, um einer extremen Überlastung dieser beiden Semester entgegen zu wirken, sind die Studierenden darauf angewiesen, anschließend an das Schulpraktikum universitäre Blockveranstaltungen zu belegen. Ohne zuverlässige Modulhandbücher scheint uns dies aber fragwürdig. Selbst im Falle des Belegens etwaiger Veranstaltungen bleibt eine rechtliche Grundlage aus, an der sich Prüfungsleistungen orientieren und auf die sich die Studierenden beziehen können. 

    Im schlimmsten Fall könnte dies insgesamt zu einer nicht gewährleisteten Regelstudienzeit von angekündigten 4 Semestern und damit zu einem späteren Universitätsabschluss und einem späteren Eintritt in den Vorbereitungsdienst führen, die nicht in der Hand der Studierenden liegt.
    Unserer Einschätzung nach ist die Darreichung der Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer für den Studiengang M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen dringend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf des Studiums zu gewährleisten. 

    Wir möchten Sie daher im Interesse der Studierenden bitten, sich für eine möglichst zeitnahe Verabschiedung der genannten Dokumente einzusetzen.

    Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

    AK Berufliches Lehramt der Fachschaft Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen

  • Solidarität mit #HongkongProtest

    Beschluss der Studentischen Vollversammlung am 28.11.2019: Solidarisierung mit Hongkong

    Die Studentische Vollversammlung hat folgende Stellungnahme beschlossen und wird hier nur als solche veröffentlicht. Sie ist bisher noch kein Beschluss des StuRas.

    Während wir mehr oder weniger unbehelligt in Fachschaften tagen, Seminare und Vorlesungen besuchen können oder abends einen Kaffee genießen, herrschen zeitgleich anderswo gänzlich andere Zustände. Die Prüfungen, denen Kommiliton*innen in Hongkong dieses Semester begegnen, sind keine, auf die ein Studium vorbereiten kann. Hunderte Student*innen sind derzeit den Polizeikräften des autoritären Staates ausgesetzt, einige waren etwa bis vor kurzem noch in der belagerten Polytechnischen Universität Hongkong eingeschlossen. Sie führen weiterhin einen verzweifelten Kampf für grundlegende demokratische Rechte gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner.
    Dieser Kampf dauert bereits mehrere Monate und hat mindestens ein Menschenleben gekostet. Zahllose Demonstrant*innen wurden verletzt und beinahe fünftausend Menschen festgenommen. Genauere Angaben hierzu sind schwierig, da die Volksrepublik China ihren beträchtlichen weltpolitischen Einfluss dazu nutzt, Informationen über die Lage in Hongkong zu unterdrücken, z.B. durch gezielte Desinformation.


    Der Gipfel der repressiven Maßnahmen ist der Einsatz scharfer Waffen gegen demonstrierende Student*innen. Zurzeit ist nicht abzusehen wie weit die Regierungen der VR China und Hongkongs eskalieren werden und diese Gewalt zugespitzt wird. Am Anfang standen friedliche Proteste gegen ein Auslieferungsgesetz, dass es der totalitären VR China ermöglicht hätte, auch in der Sonderverwaltungszone Hongkong politische Gegner*innen zu verfolgen und ausliefern zu lassen. Diese Proteste wandten sich schnell auch gegen die zunehmende Kontrolle Hongkongs durch die Kommunistische Partei Chinas. Nach Großbritanniens „Rückgabe“ Hongkongs 1997 an China wurde eine 50-jährige Annäherungsphase beschlossen. So entstand die Sonderverwaltungszone, der größtmögliche Autonomie zu gesprochen wurde. 22 Jahre nach dem Abkommen hält sich die VR China wenig daran und übt zunehmend politischen und wirtschaftlichen Druck auf die Regierung Hongkongs aus. Diesem Druck wurde mehrfach nachgegeben und es lässt sich eine starke Entdemokratisierung und Autoritarisierung feststellen. So etwa das gegen die Demonstrant*innen eingebrachte Vermummungsverbot, welches mittlerweile vom Obersten Gericht als verfassungswidrig erklärt wurde.


    Gegen genau diese totalitären Tendenzen demonstrieren und kämpfen unsere Kommilliton*innen. Je mehr sich die Proteste für Freiheits- und Grundrechte einsetzen, mit desto härteren Repressionen durch die Polizeikräfte ist zu rechnen. Eine weitere Eskalation der Lage ist zu befürchten, insbesondere, sollte die Weltgemeinschaft ihre Augen von den Ereignissen vor Ort abwenden. Wir wehren uns gegen jeden Versuch, die Demonstrant*innen durch verkürzte Darstellungen zu delegitimieren.  Wir solidarisieren uns mit den demonstrierenden Menschen – auch wenn diese zu scheinbar radikalen Mitteln greifen, so zeigt dies überdeutlich, wie gewaltsam das System ist, welches die Menschen ihrer wesentlichen Freiheits- und Grundrechte beraubt. Die fortschreitende Eskalation ging von den Polizeikräften der Sonderverwaltungszone aus, die, mittelbar über die pekingnahe Regierung Hongkongs, als verlängerter Arm der VR China agieren.


    Wir, die Studierenden / studentische Vollversammlung an der Universität Tübingen, solidarisieren uns mit unseren Kommiliton*innen und allen anderen Protestierenden in Hongkong und möchten alle dazu aufrufen, sich uns und dem AStA der TU Berlin anzuschließen.

    Wir fordern außerdem eine Generalamnestie für alle Inhaftierten Demonstrant*innen sowie die sofortige Beendigung aller Repressionsmaßnahmen.

  • Miteinander statt gegeneinander – Studierendenvertretungen kritisieren Exzellenzstrategie

    Zusammen mit den Studierendenvertretungen der Universitäten HU Berlin, FU Berlin, TU Braunschweig, TU Dresden,  Freiburg,  Hamburg,  Hannover,  Heidelberg und Kiel hat der StuRa Tübingen folgende kritische Stellungnahme zur Exzellenzinitiative veröffentlicht. Alle dieser Universitäten hatten sich auf den Exzellenzstatus beworben. Der Beschluss dazu wurde in der StuRa Sitzung vom 15.07.19 getroffen.

    Die Stellungnahme in Gänze:

    Die Studierendenschaften der Universitäten HU Berlin, FU Berlin, TU Braunschweig, TU Dresden, Freiburg, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Kiel und Tübingen, welche sich allesamt noch im Wettbewerb um den Titel Exzellenzuniversität befinden, positionieren sich gemeinsam gegen die Exzellenzstrategie:

    Morgen, am 19. Juli 2019, wird die Entscheidung über die aktuelle Vergaberunde der Exzellenzstrategie gefällt. Einige Universitäten freuen sich über die zusätzlichen Mittel und den Titel, viele werden leer ausgehen. Ganz gleich, wie der Einzelfall entschieden wird – wir lehnen die Exzellenzstrategie nach wie vor bestimmt ab.

    Karim Kuropka, erster Vorsitzender der Studierendenvertretung der Uni Hamburg begründet:
    „Staatliche Hochschulen sind unterfinanziert. Alle staatlichen Hochschulen! Unterfinanzierung bedeutet, dass die Breite der Lehrveranstaltungen nur unter größeren Anstrengungen und durch die kreative Umwidmung alternativer Finanzquellen gestemmt werden können.
    Unterfinanzierung bedeutet die dauerhafte Befristung der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen unter prekären Arbeitsbedingungen.“

    Nathalie Schmidt, Geschäftsführerin für Soziales und Hochschulpolitik vom StuRa der TU Dresden und damit der einzigen Universität in Ostdeutschland, die noch Aussicht auf den Exzellenzstatus hat, erläutert weiter zu den Folgen: „Einige wenige ‚exzellente‘ Universitäten bekommen nun massive finanzielle Unterstützung, während der Rest mit enormen finanziellen Problemen kämpfen muss. Es entsteht ein 2-Klassen-System, in dem ein Großteil der Hochschulen durch Sparzwang beschränkt wird. Dabei ist die Breite der Forschungslandschaft gerade eine Stärke, der man sich hier beraubt.“

    Jonathan Dreusch, Vorsitzender der Verfassten Studierendenschaft der Uni Tübingen berichtet von Erfahrungen aus studentischer Perspektive: „Es wurden enorme Kapazitäten aller teilnehmenden Universitäten in diesem Wettbewerb und in den Bewerbungen gebunden. Diese Kapazitäten standen für andere Projekte über einen langen Zeitraum nicht zur Verfügung. Maßnahmen bezüglich Lehre und weitere studienbegleitende Projekte fanden somit zu wenig Beachtung. Dass Lehre in der Exzellenzstrategie nicht mitberücksichtigt wird, ist ein fataler Fehler – Hochschulen können nicht ohne Lehre gedacht werden!“

    Marc Baltrun, Außenreferent der Studierendenvertretung der Uni Heidelberg fordert: „Geld muss in den Erhalt der Bildungslandschaft und Vielfalt investiert werden. Es muss für eine ausreichende Grundfinanzierung gesorgt werden, anstatt für das eigene Ego und ein paar leere Titel eine Spaltung zu schaffen, die keiner Universität, keinen Studierenden und keinen Lehrenden auf lange Sicht nützt. Eine ausreichende Grundfinanzierung würde zu einer emanzipatorischen Wissenschaft beitragen, die allen zu Gute kommt.“

    „Wir sprechen hier gemeinsam als Studierendenvertretungen, deren Unis aktuell in Konkurrenz zueinanderstehen. Es ist Zeit, diesem sinnlosen Wettbewerb für die Zukunft ein Ende zu setzen.
    Wir fordern ein Ende der Exzellenzstrategie!“ betont Clemens Ernst, Vorstand der Verfassten Studierendenschaft der Uni Freiburg.

  • Stellungnahme Protestflyern des AK P&Ö

    Hier eine Stellungnahme des Arbeitskreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur aktuellen Situation des Protestflyerns des Stura in den Mensen Morgenstelle und Wilhelmstraße:

    2. Dezember 2015
    Stellungnahme zur Protestflyeraktion
    Auf verschiedenen Facebookseiten wurde in den letzten Tagen von der Protestflyeraktion des Studierendenrats (StuRa) der Universität Tübingen berichtet. Zu diesen Berichten möchte der Arbeitskreis Presse- & Öffentlichkeitsarbeit des StuRa folgendes feststellen:
    Seit Donnerstag, den 26. November, haben Freiwillige in den Mensen Wilhelmstraße und Morgenstelle Flyer des StuRa ausgelegt. Hierin wird das Problem geschildert, dass sich das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim (StuWe) in den letzten Wochen nicht an seine eigenen Regeln1 zur Auslage von Flyern gehalten hat: offiziell sind Flyer von bis zu fünf Gruppen erlaubt, in der Praxis wurden Flyer abgelehnt mit der Begründung, dass insgesamt nur noch Flyer einer einzigen Gruppe und davon nur einer pro Tisch erlaubt seien. Diese inoffizielle Regel wurde dem StuRa auf Nachfrage beim StuWe sowohl für die Mensa Morgenstelle als auch für die Mensa Wilhelmstraße bestätigt.
    Der StuRa hat sich daher in den letzten Wochen um ein Gespräch mit den StuWe bemüht, um gemeinsam verbindliche Regeln für die Auslage von Flyern zu verhandeln. Der Geschäftsführer des StuWe, Herr Oliver Schill, lehnte ein direktes Gespräch mehrmals ab. Zu Gesprächen mit dem StuRa erschienen bisher nur Mitarbeiter des StuWe, die nicht zu offiziellen Verhandlungen berechtigt waren.
    Die Behauptung des StuWe, es habe keine neue Regelung gegeben, ist daher so nicht richtig. Offiziell gilt zwar immer noch die alte Regelung, aber in der Praxis hat das StuWe in den letzten Wochen eine weitere inoffizielle Beschränkung eingeführt – genau das ist auch der Wortlaut auf den Flyern. So war anstelle von fünf Flyern in den letzten Wochen streckenweise nur insgesamt ein Flyer pro Tisch erlaubt.
    Zu der von Kupferblau aufgebrachten Frage, „wie viel Geld der Studierenden der StuRa für diese Aktion wohl ausgegeben hat“, hält der StuRa einen zweistelligen Betrag bei 28.385 eingeschriebenen Studierenden2 für angemessen. Flyer sind als kostengünstiges und effektives Werbemittel die erste Wahl für studentische Hochschulgruppen. Genau darum fordert der StuRa Verhandlungen mit dazu berechtigten Vertretern des StuWe, um für beide Seiten verbindliche Regeln festzulegen, die der studentischen Kultur Rechnung tragen.
    Arbeitskreis Presse- & Öffentlichkeitsarbeit des StuRa

    1http://www.my-stuwe.de/dateien/Flyer-Richtlinien_Tischauslage_MensenT%C3%BC_06-2014.pdf
    2Studierendenstatistik WS 2015/2016