StuRa Projektförderung

Hier finden sich Informationen zur Förderung durch den Studierendenrat.

Der StuRa fördert Veranstaltungen, Vorträge, Filmvorführungen und vieles
mehr. Dies ist möglich, da wir mit den Rückmeldegebühren der Uni einen Semesterbeitrag von 12 € erheben. Diese Gelder sollen allen Studierenden zugutekommen. Einen Antrag auf Förderung kann also jede*r eingeschriebene Studierende und damit auch jede Hochschulgruppe stellen.


Der folgende Text soll euch helfen, Anträge an den StuRa zu stellen. Rechtlich verbindlich sind jedoch einzig unsere Föderrichtlinien.

Einschränkungen bezüglich einer Föderung können beispielsweise auftreten bei:

  • Essen und Getränke (auch keine Häppchen).
  • Wenn Eintritt verlangt wird.
  • Veranstaltungen, bei denen Gewinn entsteht (durch Eintrittsgeld, Spenden, etc.).
    Der Gewinnbetrag wird von der geförderten Summe abgezogen – dafür müsstet ihr eine Gesamtkostenaufstellung einreichen.
  • Wenn die Veranstaltung nicht für alle Studierenden offen ist.

Was musst beachtet werden?

  • Die*Der Antragsteller*in hat grundsätzlich in Vorleistung zu treten. Ausnahmen bedürfen des ausdrücklichen Beschlusses des Studierendenrats. Die Erstattung der Mittel erfolgt in der Regel nur nach Vorlage einer vollständigen Abrechnung und der Originalbelege über die bewilligten Ausgaben.
  • Reisekosten werden bis zur Höhe des BahnCard 25 Preises erstattet; in begründeten Ausnahmefällen auch Autofahrten (0,30 Euro pro Kilometer), für welche die Fahrer*innen einen Fahrtkostenbeleg ausfüllen, unterschreiben und der Abrechnung beifügen müssten.
  • Flugreisen werden grundsätzlich (d. h. im Regelfall) nicht erstattet. Der StuRa kann Reisekosten per Flugzeug nur dann finanzieren, wenn eine Strecke von über 900 km (vergleichbare Zugstrecke) zurückgelegt werden soll und die Notwendigkeit der Flugreise im Förderantrag begründet wird.
  • Die Übernahme von Übernachtungen muss begründet werden, bei einer Übernachtung soll das Gästehaus der Universität genutzt werden.
  • Die Veranstaltung soll in Universitätsgebäuden stattfinden und muss an alle Studierende gerichtet sowie barrierefrei sein.
  • Bei genehmigten Posten über 150 € müssen bei der späteren Abrechnung insgesamt drei Vergleichsangebote von unterschiedlichen Anbietern vorgelegt werden (also zwei weitere, zusätzlich zum Kauf-/Mietwunsch)! Honorare und Fahrtkosten sind i. d. R. davon nicht betroffen. Diese Vergleiche müssen vor dem Kauf getätigt werden.

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Datum:
  • Titel des Antrags / der Veranstaltung / des Projekts:
  • Name:
  • Evtl. Name der Hochschulgruppe:
  • (Studentische) Kontakt-E-Mail-Adresse:
  • Ggf. Datum der Veranstaltung:
  • Beschreibung der Veranstaltung / des Projekts:
  • Werden ECTS vergeben (dann wäre eine Erstattung über QSM möglich)?
  • Bei Honoraren: Bitte unbedingt angeben, falls ein*e Vortragende*r (Referent*in) bei der Künstlersozialkasse abgabepflichtig ist (bitte abklären)!
  • Kostenaufschlüsselung (bitte stellt die einzelnen Posten und ihre Höhe dar – gerne mit ein bisschen Luft nach oben, falls euch die konkreten Kosten noch nicht vorliegen):
  • Gesamtkosten:

Hier ein Antragsformular, das verwendet werden kann.

Bitte stellt euren Antrag rechtzeitig, der Antrag muss vor der Veranstaltung bei uns eingegangen sein. Damit der Antrag in der StuRa-Sitzung besprochen werden kann, muss er mindestens 3 Tage vor dieser eingereicht werden. Optimalerweise stellt ihr euren Antrag aber 3-5 Wochen vor der Veranstaltung, um sicherzugehen, dass über ihn auch zum Zeitpunkt der Veranstaltung abgestimmt wurde.

Gerne hilft euch unser Büro dabei, den Antrag richtig zu formulieren (sowie später die Abrechnung korrekt zu stellen). Kontaktdaten findet ihr hier.

Wenn euer Antrag fertig ist, schickt ihr ihn bitte als PDF an antraege(at)stura-tuebingen.de.

In der nächsten StuRa Sitzung wird der Antrag besprochen und abgestimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag drei Werktage vor der Sitzung eingegangen ist. Bedenkt dabei, dass die Anträge trotz fristgerechter Einreichung nicht immer in der anschließenden StuRa-Sitzung behandelt werden. Haltet euch als Antragsteller*innen bitte an die 3-5 Wochen Vorlaufzeit, um sicher sein zu können, dass eure Veranstaltung o.ä. rechtzeitig gefördert werden kann.
Wichtig: Wenn ihr mehr als 200 € beantragt, ist es erforderlich, dass eine*r oder mehrere der Mitorganisator*innen die Veranstaltung in der StuRa Sitzung vorstellt. Dazu werdet ihr aber automatisch von der Sitzungsleitung eingeladen.
Auch wichtig: Wenn ihr mehr als 100 € beantragt, müssen wir als Förderer auf Flyern, auf dem Insta Beitrag u. ä. genannt werden. Gerne könnt ihr dafür unser Logo verwenden, welches ihr hier herunterladen könnt.

Wenn der StuRa Flyer oder sonstiges Werbematerial fördert, benötigen wir für die Abrechnung dringend Belegexemplare (also z. B. einen Flyer).

Für die Abrechnung braucht ihr ausgefüllt & unterschrieben:

Die Dokumente bitte im Büro zu den Öffnungszeiten abgeben, oder per Einwurf in den Clubhaus-Briefkasten.

Alle Links und Weiteres findet ihr unter Vorschriften...