…von deinen Kommiliton*innen.
Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft (alle Student*innen der Uni Tübingen) können finanzielle Hilfe in Notlagen beantragen: das Notlagenstipendium.
Von Studis für Studis!
Der Studierendenrat einen Notlagenfonds im Haushalt der Verfassten Studierendenschaft eingerichtet. Ein Teil des Gelds, das alle Student*innen jedes Semester an die Studierendenvertretung zahlen, wird so solidarisch an die verteilt, die in existenzieller Not sind.
Denn ein erfolgreiches Studium sollte weder vom eigenen Geldbeutel, noch von dem der Eltern abhängen.
Voraussetzungen
- Du befindest dich nachweislich in einer akuten finanziellen Notlage.
- Du bist unverschuldet in Not geraten (& hast keine Schulden).
- Du bist nicht Unterhalts- oder BAföG-berechtigt.
- Du hast keinen kurzfristigen Zugriff auf eigene Rücklagen (z.B. einfaches Sparbuch).
- Die Fortsetzung deines Studiums ist bedroht, du kannst deine Miete oder Lebensmittel nicht bezahlen.
- Für Internationale Studierende: die Befreiung von der Studiengebühr muss bei der Uni beantragt werden (während der Einschreibe-Frist, spätestens vor Beginn der Vorlesungen). Der Bescheid der Uni muss mit dem Antrag auf das Notlagenstipendium eingereicht werden.
Leistungen
- Förderhöchstdauer: drei Monate
- Fördersumme: soviel, wie du benötigst, maximal BAföG-Höchstsatz pro Fördermonat (Einkünfte z.B. aus Minijob werden abgerechnet; Krankenkassenbeiträge wie Studiengebühren können nicht durch das NoLaStip finanziert werden.)
- Unabhängig vom Vermögen deiner Eltern oder Verwandten
- Rückzahlungsfrei
Beantragung
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- die notwendigen Belege/Anlagen (siehe Antragsformular)
einschließlich der Kontoauszüge aller Bankkonten (auch PayPal, Kreditkarten etc.) der letzten drei Monate - aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (laufendes Semester)
- Internationale Studierende: Nachweis dass die Befreiung von der Studiengebühr beantragt wurde.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen die Unterlagen postalisch an das Büro der Verfassten Studierendenschaft geschickt werden (Wilhelmstraße 30, 72074 Tübingen). Sollte dies aus besonderen Gründen nicht möglich sein, kontaktiert uns bitte unter notlagen(at)stura-tuebingen.de.
Anträge die uns ohne vorherige Absprache nur als Email erreichen, müssen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen leider ungesehen löschen.
Hier könnt ihr die Satzung herunterladen, die die Grundlage für die Vergabe der Gelder ist.
Vergabekommission
Das Notlagenstipendium wird von einer Vergabekommission verteilt, die aus fünf Student*innen besteht. Davon müssen mindestens zwei Frauen sein, außerdem sollen maximal zwei Mitglieder aus der gleichen Fakultät sein (Hauptfach/Wahlfakultät).
So soll sichergestellt werden, dass die Vergabekommission die Studierendenschaft trotz ihrer geringen Größe möglichst gut abbildet. Um eine gute Zusammenarbeit mit der restlichen Studierendenvertretung zu gewährleisten sollen mindestens zwei Mitglieder dem Studierendenrat angehören.
Weitere Unterstützung in Notlagen
Wenn Du Deinen BAföG-Antrag pünktlich gestellt hast und er noch nicht bearbeitet ist hast du einen RECHT auf einen Vorschuss.
Den kannst Du beim BAföG-Amt beantragen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit beim Studierendenwerk ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung zu beantragen: https://www.my-stuwe.de/bafoeg/studienkredite/darlehen/
Weitere Anlaufstellen bei finanzieller Notlage:
- https://www.khg-tuebingen.de/angebote/foerderung
- https://www.esg-tuebingen.de/internationals/financial-help
- https://schuldnerberatung-tuebingen.de/ (nur Beratung)
Eventuell kommen auch Stipendien in Frage.
Für Internationale Studierende, die während der Abschlussarbeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten: Stibet Stipendien