Infos für Wahlhelfer*innen

Du möchtest dir was dazu verdienen?
Und du kandidierst nicht bei den studentischen Gremienwahlen*?
Dann bist du hier richtig!

Denn wir brauchen deine Unterstützung als Wahlhelferin für die Wahlen zum Studierendenrat und zu den Fakultätsvertretungen am 8. und 9. Juli 2025.

Werde Beisitzer*in oder (stellvertretende*r) Vorsitzende*r in einem der Abstimmungsausschüsse und erhalte bis zu 200 € Aufwandsentschädigung.
Siehe auch die Beschreibung der Schichten weiter unten.

Bitte beachte auch, dass am Tag vor den Wahlen, also am Montag, den 7. Juli 2025 vormittags eine ca. einstündige Einführungsveranstaltung in Präsenz in der Neuen Aula (Geschwister-Scholl-Platz) stattfinden wird. Diese ist für einen reibungslosen Ablauf auf jeden Fall empfehlenswert, aber nicht verpflichtend.

Info-Veranstaltung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (Präsentation 2024, die Präsentation für 2025 wird nach der Infoveranstaltung online gestellt)

JETZT ONLINE BEWERBEN – WER ZUERST KOMMT, MAHLT ZUERST!

Die Wahllokale befinden sich im Foyer auf der Morgenstelle, in der Kinderklinik, im Foyer des Brechtbaus (Neuphilologie) und im Festsaal des Clubhauses (zwei Wahllokale).

(Stellvertretende) Vorsitzende – 5 für beide Wahltage
(Stellvertretende) Vorsitzende der jeweiligen Abstimmungsausschüsse, welche an beiden Wahltagen zu jedem Schichtbeginn, -wechsel und -ende im jeweiligen Wahlraum anwesend, sonst erreichbar sein sowie bei der Vorauszählung am zweiten Wahltag von 16:30 Uhr bis ca. 20 Uhr mitmachen müssen, erhalten 200 € für beide Tage.
Für die Abstimmungsausschüsse in den Wahllokalen des Brechtbaus und Clubhaus 1 + 2 benötigen wir je eine*n Vorsitzende*n aus der VS. Für jene in der Kinderklinik und auf der Morgenstelle je eine Stellvertretung. Du kannst dich auch generell für den (stellvertretenden) Vorsitz bewerben. Die Aufwandsentschädigung ist dieselbe.
Bitte beachte: Zur Not sollen (stellvertretende) Vorsitzende innerhalb ihrer Abstimmungsausschüsse a.k.a. Wahllokale bei z. B. krankheitsbedingten Ausfällen Schichten übernehmen, inkl. zusätzlicher Vergütung. Aber i. d. R. kommen dann die Springer*innen zum Zug.
Aufgaben der Vorsitzenden sind insbesondere die Überwachung des Wahlvorgangs und des reibungslosen Übergangs zwischen den einzelnen Abstimmungsabschnitten. Daneben müssen die Vorsitzenden Wahlunterlagen (Wählerverzeichnisse, Schlüssel für die Wahlurnen, Niederschriften) überprüfen, ggf. aufbewahren und nach der Feststellung der Zahl der Abstimmungsvermerke im Wählerverzeichnis und der Stimmzettel am Ende des zweiten Wahltages der Wahlleitung übergeben. Die/der Vorsitzende hat auch darauf zu achten, dass ständig mindestens zwei Mitglieder des Abstimmungsausschusses im Wahlraum anwesend sind.
Die/der Vorsitzende soll daher – neben ihren/seinen eigenen Zeiteinheiten – auch am Anfang und Ende der Abstimmungstage sowie möglichst auch zu jedem Schichtwechsel anwesend sein. Auch für die Vorermittlung des Wahlergebnisses am Mittwochabend müssen die/der Vorsitzende und die/der Stellvertreter*in zusätzlich zu den eingeteilten Wahlhelfer*innen anwesend sein.

Beisitzer*innen – bis zu 48 für beide Wahltage
Pro Wahltag sind pro Wahllokal je zwei Schichten zu belegen inkl. der Vorauszählung am zweiten Wahltag.

Schichten und Aufwandsentschädigungen
Dienstag, 8. Juli von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr: 60 €
Dienstag, 8. Juli von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr: 30 €
Mittwoch, 9. Juli von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr: 60 €
Mittwoch, 9. Juli von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 60 €
Am zweiten Wahltag von 17 bis ca. 20 Uhr werden – zusammen mit den jeweiligen Vorsitzenden und deren Stellvertreter*innen – die Stimmzettel in 200er-Stapel abgezählt. Im Normalfall ist mit einer kürzeren Dauer zu rechnen. Bitte haltet euch aber das Zeitfenster bis 20 Uhr frei.

Deine Aufgaben als Beisitzer*in während der Wahltage ist gemeinsam mit weiteren Beisitzer*innen einen Wahlstand zu betreuen. Dazu zählen die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel und das Bewachen der Wahlurne. Weiterhin müssen eingegangene Briefwahlunterlagen bearbeitet werden: D. h. die Wahlbriefe werden geprüft und die Stimmzettel entsprechend in die Urnen geworfen.
Diese sogenannten Abstimmungsausschüsse, in denen du dann als Beisitzer*in aka Wahlhelfer*in eingeteilt bist, werden zusammen mit Angestellten bzw. Mitgliedern der Universität gebildet – du bist also nicht auf dich allein gestellt.

Springer*innen – bis zu 10 für beide Wahltage (pro Tag 25 Euro)
Springer*innen sollen bei z. B. krankheitsbedingten Ausfällen Schichten übernehmen. Für die beiden Wahltage erhalten sie auf Abruf insgesamt 50 €. Bei Abruf zur Schichtübernahme entsprechend mehr.
Die Teilnahme bei der Einführungsveranstaltung wird empfohlen.

Bewirb dich hier!


Wahlordnung der Verfassten Studierendenschaft
§ 5 Wahlorgane
(1) Wahlorgane sind
die Wahlkommission (Wahlausschuss)
die Abstimmungsausschüsse
die Wahlleitung
der Wahlprüfungsausschuss
(2) Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber können nicht Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder dieser Organe sein. Vertreterinnen und Vertreter eines Wahlvorschlages, Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie Mitglieder eines Abstimmungsausschusses oder Mitglieder der Wahlleitung können nicht Mitglied des Wahlausschusses und des Wahlprüfungsausschusses sein. (…)
(3) Der Studierendenrat bestellt die Mitglieder der Wahlorgane aus dem Kreis der Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft einschließlich der MitarbeiterInnen der Verfassten Studierendenschaft, soweit es die Bestellung der Mitglieder der Abstimmungsausschüsse nicht auf die Wahlleitung überträgt. Die zu Bestellenden werden schriftlich auf die gewissenhafte und unparteiische Erledigung ihrer Aufgaben verpflichtet. (…)
(6) In jedem Wahlraum leitet ein Abstimmungsausschuss die Abstimmung und ermittelt das Abstimmungsergebnis. Der Abstimmungsausschuss besteht aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern. Bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen zu den Gremien der Universität können im Fall des § 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz gemeinsame Abstimmungsausschüsse gebildet werden; hierüber entscheiden die jeweiligen Wahlleitungen gemeinsam. (…)