Vergaberunde 2025

Alle weiteren Infos sind im Anschreiben zu finden, siehe unten.

Der Studierendenrat hat unter Beteiligung der Fachschaften beschlossen, dass Anträge jeweils für ein Kalenderjahr (01. Januar bis 31. Dezember) gestellt werden. Das Antragsverfahren findet jeweils im vorhergehenden Sommersemester statt.

Das Antragsformular beinhaltet für das gesamte Kalenderjahr 2025:

  1. Von Antragsstellenden auszufüllendes Datenblatt
  2. Formulare für Einzelmaßnahmen, jeweils kurz begründet und mit Ranking
  3. Tabellarische Gesamtauflistung der Einzelmaßnahmen in Kurzfassung und der Gesamtsumme

Das Datenblatt, die jeweiligen Einzelmaßnahmen und die Gesamtauflistung stellen den Gesamtantrag dar.

Zentrale Mittel werden für die zentralen Einrichtungen wie die Universitätsbibliothek, das Fachsprachenzentrum, das Zeicheninstitut oder das ZDV (Zentrum für Datenverarbeitung) vergeben.
Dezentrale Mittel werden von den Fakultäten/Fächern/ZITH unter Beteiligung der Studienkommission für z. B. (Lehr-)Veranstaltungen verausgabt.

Das Antragsformular ist wie folgt auszufüllen:

  • Das Deckblatt mit den Daten des*der Antragsteller*in ist nur einmal auszufüllen. Die Unterschriften von Studiendekan*innen und Studierendenvertreter*innen sind in deren Studienkommissionen einzuholen (bei Zentralen Einrichtungen leer lassen).
  • Das Formular für Einzelmaßnahmen beinhaltet folgende mögliche Arten von Maßnahmen: 
    • Lehrauftrag
    • Gastvortrag
    • Studentische Hilfskraft
    • Wissenschaftliche Hilfskraft
    • Sachmittel
    • Literatur
    • Exkursion
    • Sonstiges
  • Das Formular für Einzelmaßnahmen ist je nach Anzahl der unterschiedlichen     Antragsarten mehrfach auszufüllen. Bitte dazu die Seitenzahlen unten in das entsprechende Feld eintragen.
  • Das Formular für Einzelmaßnahmen ist für jede Maßnahmen-Art separat auszufüllen.
    Eine gesonderte Auflistung von beispielsweise einzelnen Lehraufträgen ist nicht nötig, sollte jedoch vorgenommen werden, wenn einzelne Lehraufträge ein unterschiedliches Ranking haben.
  • Die Einzelmaßnahmen müssen gerankt werden. Die Maßnahme mit Ranking “1” soll zuerst gefördert werden, Maßnahme “2” danach, usw. Es können auch Maßnahmen der gleichen Art ein unterschiedliches Ranking haben. Jedes Ranking darf nur einmal zugewiesen werden.
  • In der Gesamtauflistung müssen alle Einzelmaßnahmen mit unterschiedlichem     Ranking aufgeführt werden. Eine automatische Addition ist in der Tabelle     integriert. Das Antragsformular ist digital auszufüllen und nach der Zustimmung durch die Vertreter*innen in der jeweiligen Studienkommission bis zum 15.11.2024 beim Studierendenrat einzureichen (digital an buero@vs-tuebingen.de mit CC an qsm@vs-tuebingen.de, in Papierform per Hauspost oder in den Briefkasten des Clubhauses am linken Eingang einwerfen).

Alle Downloads

Die bearbeitbaren PDF-Dokumente (Formulare) müssen zuerst heruntergeladen, also lokal gespeichert werden, und dann vorzugsweise mit dem Adobe Reader geöffnet, elektronisch ausgefüllt und dann wieder gespeichert werden!