Vergaberunde 2025
Hinweise und Formalien zur Beantragung der Qualitätssicherungsmittel.
Hinweise und Formalien zur Beantragung der Qualitätssicherungsmittel.
Frequently Asked Questions (FAQ)
Häufige Fragen rund um die Qualitätssicherungsmittel.
Richtlinien für eine erfolgreiche Antragstellung
- Gesetzesgrundlage: Qualitätssicherungsgesetz des Landes BW
- Entscheidungsgrundlage: Verwaltungsvorschrift QSM
- Beschlossener Leitfaden des Studierendenrats zu QSM (2020)
Grundsätzlich sind alle Vorhaben förderfähig, die die Qualität von Studium und Lehre verbessern und den Studierenden zugutekommen, sofern sie nicht anderweitig finanziert werden können. Diese Richtlinien sollen dabei helfen, ein besseres Verständnis dafür zu erlangen, welche Anträge im Sinne des Studierendenrats eher unterstützt werden können.
Wichtig: Die Förderfähigkeit nach der Verwaltungsrichtlinie QSM des Landes Baden-Württemberg an sich ist meistens gegeben, aber die tatsächliche Bewilligung orientiert sich an der Priorisierung der Mittel durch die Studierenden des Fakultätsrats/Studienkommission/etc. und des Studierendenrats.
Typische Anträge und die Haltung des AK QSM:
- Bibliothek-Hiwi: Unterstützt wird eine Aufstockung der Öffnungszeiten über die Kernzeit hinaus, da dies direkt den Studierenden zugutekommt. Der AK QSM sieht vor, dass grundlegende Öffnungszeiten durch die Institute selbst gewährleistet werden müssen. Zusätzliche Öffnungszeiten, insbesondere am Wochenende oder in den Abendstunden, können aus QSM-Mitteln finanziert werden.
- Anschaffungen für die Lehre: Unterstützt wird die Anschaffung von Lehrmaterialien und Geräten, die allen Studierenden eines Fachbereichs zur Verfügung stehen. Der AK QSM lehnt die Finanzierung rein forschungsbezogener Gegenstände ab, es sei denn, es handelt sich um studentische Forschung, die allen Studierenden eines Fachs zugänglich ist.
- Projekträume und Infrastruktur für Studierende: Unterstützt wird die Einrichtung und Ausstattung von Räumen, die speziell für studentische Projekte genutzt werden können. Diese Räume sollen Studierenden die Möglichkeit bieten, praktisch zu arbeiten und Studieninhalte zu vertiefen. Bei infrastrukturellen Maßnahmen, wie der Anschaffung von technischen Geräten oder speziellen Arbeitsplätzen, wird darauf geachtet, dass sie einen klaren Mehrwert für das Studium bieten und notwendig sind.
- Tutorien und Praktika: Unterstützt wird die Einrichtung zusätzlicher Tutorien oder die Verbesserung des Betreuungsschlüssels, wenn dies zu einer intensiveren Betreuung der Studierenden führt. Der AK QSM betont jedoch, dass Pflichtmodule und die Grundlehre nicht durch QSM-Mittel finanziert werden dürfen, da diese von den Fakultäten und der Universität selbst zu tragen sind.
- Kultur- und Freizeitangebote: Unterstützt wird die Finanzierung von Kultur- und Freizeitangeboten, die einen klaren didaktischen Mehrwert bieten. Studentische Freizeitaktivitäten ohne direkten Bezug zum Studium sollten über andere Mittel finanziert werden. Angebote, die zur Vertiefung des Studiums beitragen, nicht nur an Studierende eines oder weniger Fächer richtet, von Studierenden organisiert werden und mit ECTS-Punkten verbunden sind, können beim Studierendenrat aus einem aus QSM zurückgehaltenen Topf ganzjährig beantragt werden.
- Anstellungen und Beratungstätigkeiten: Unterstützt wird die Finanzierung von HiWi-Stellen, die eine klare Aufgabe in der Unterstützung der Lehre und der Studierendenberatung haben. Es sollte jedoch geprüft werden, ob die Tätigkeit tatsächlich in den Bereich der Hilfswissenschaftler*innen fällt oder ob eine tarifliche Anstellung erforderlich ist, z.B. bei intensiveren Beratungsaufgaben.
Grundsätze für die Antragsbewilligung:
- Anträge, die nicht allen Studierenden eines Faches zugutekommen (können) oder unter die grundständige Lehre fallen, werden in der Regel nicht unterstützt. Dabei muss nicht gewährleistet werden, dass praktisch alle Studierende diese belegen dürfen, wichtig ist aber insbesondere, dass alle Studierenden die Möglichkeit zur Belegung im Laufe ihres Studiums haben.
- Bevorzugt werden Maßnahmen, die einen direkten oder indirekten positiven Einfluss auf die Lehre haben. Es kommt dabei immer auf den direkten Nutzen für die Studierenden an.
- Grundständige Lehre umfasst alle Maßnahmen, die die Pflichtlehre abdeckt. Pflichtmodule, eine Grundauswahl für Wahlmodule (in der Regel drei) und Grundlehre müssen aus den Mitteln der Universität finanziert werden, nicht aus QSM.
Zur Vergaberunde 2025:
Hinweise und Formulare zur Beantragung der Qualitätssicherungsmittel.
Abgabefrist für Anträge auf Mittel für 2025: 15. November 2024