Der Studierendenrat der VS Tübingen hat sich die folgenden Honorarrichtlinien gegeben. Diese besitzen keinen Satzungscharakter und sind nicht bindend, sondern sollen euch, liebe Antragsstellende, als Leitlinie dafür dienen, welche Honorare bei vom Studierendenrat geförderten Veranstaltungen angemessen sind.
Wieviel Honorar sollte ich bezahlen?
Grundsätzlich gilt: Geleistete Arbeit gehört bezahlt. Wer bisher wenige Veranstaltungen organisiert hat, ist mit der Frage nach einem angemessenen Honorar oft überfordert. Auch trauen sich manche Referent*innen nicht für ihre geleistete Arbeit einen fairen Lohn zu verlangen. Dabei kostet ein einstündiger Vortrag in aller Regel 1 – 3 Arbeitstage an Vorbereitungszeit. Schon ein achtstündiger Arbeitstag entspricht bei Mindestlohn (9,30 Euro/h) 74,40 Euro. Die folgenden Zahlen sollen einen Anhaltspunkt liefern, welche Honorare bei welchen Konstellationen bisher beim Studierendenrat angefragt und bewilligt wurden. Sie sind aber keine Empfehlung, sondern Diskussionsanregung. Es gibt viele Gründe, warum ein höheres oder niedriges Honorar von Seiten der Referent*in oder von eurer Seite gewünscht sein kann. Gerne nehmen wir weitere Hinweise in diesen Reader mit auf.
Welche Honorarhöhen werden typischerweise angefragt / bewilligt?
• Tätigkeiten im Rahmen von Arbeit von Hochschulgruppen, Fachschaften, Arbeitskreisen usw.: 0 Euro (Für gewählte Ämter gibt es hiervon Ausnahmen.)
• Vortrag von verbeamteten Professor*innen im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit: 0 Euro (wenn Lehrtätigkeit bereits über Professur bezahlt)
• Vortrag von Professor*innen außerhalb ihrer Lehrtätigkeit: 200 Euro
• Vorlesen und Diskussion maximal 30 Minuten pro Person: 50 bis 100 Euro
• Vortrag eines/einer Student*in, Schüler*in o.Ä. mit gehobenem Wissen zum Thema: 150 bis 200 Euro
• Vortrag eines/einer Aktivist*in, Journalist*in, Autor*in usw.: 200 bis 300 Euro
• Vortrag von freiberuflichen Personen (z.B. Freie Journalist*in), je nach überregionaler Bekanntheit: 300 bis 800 Euro
• Buchvorstellung im Rahmen z. B. einer Lesereise (je nach Bekanntheit); 100 bis 400 Euro
• Workshop: 150 bis 400 Euro
• Musiker*innen, DJs, etc.: 50 bis 300 Euro je nach Aufwand.
Was muss ich noch wissen?
Honorare müssen durch den/die Antragsteller*in begründet werden, i.d.R. dadurch, dass der/die Referent*in auf eine Bezahlung der Arbeit angewiesen ist. Zusätzlich zu einem Honorar fallen oft Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Anreise usw. an. Diese können entweder pauschal ins Honorar einfließen, oder gesondert beantragt und belegt werden. Der StuRa bevorzugt generell eine genauere Aufschlüsselung von Kosten.
Der StuRa kann i.d.R. nur Kosten abrechnen, die vor ihrer Fälligkeit (d. h. vor dem Zeitpunkt, an dem das Geld gezahlt werden muss) beantragt, durch den StuRa (oder eine andere Stelle aus dem jeweiligen Budget) bewilligt und durch Quittungen, Rechnungen ö. Ä. im Original belegt wurden. Ausnahmen müssen vom StuRa gesondert mit einer 2/3- Mehrheit genehmigt werden. Honorare sind durch deren Empfänger*innen zu versteuern. Bei Künstler*innen kann die Einzahlung in die Künstler*innen-Sozialkasse (Krankenkasse) durch den StuRa passieren. Wenn Du Rückfragen hast oder Dir unsicher bist, schreib gerne an buero@stura-tuebingen.de.
Wie sieht eine Honorarrechnung typischerweise aus?
Eine typische Honorarrechnung, die von Referent*innen nach Erbringung ihrer Leistung ausgestellt wird, muss folgende Angaben enthalten, damit sie bei uns als Beleg gültig und einreichbar ist:
• Name und Anschrift der Referent*in
• Beschreibung der Erbrachten Leistung (z. B. Vortrag, Workshopleitung etc.)
• Datum der Erbrachten Leistung und das Datum der Rechnungsstellung
• Das Honorar.
Die allermeisten ausgestellten Honorarrechnungen, die im Detail recht unterschiedlich formatiert sein können, erfüllen diese Anforderungen und werden von uns auch im Abrechnungsprozess noch einmal überprüft.
Wenn ihr mit den Referent*innen, die ihr für eure geförderte Veranstaltung engagiert, im Vorfeld einen Honorarvertrag abschließen möchtet, könnt ihr das natürlich tun, auch wenn dies i. d. R nicht notwendig ist.