FAQ zu den Qualitätssicherungsmittel

1. Was sind Qualitätssicherungsmittel?

Das Land gewährleistet auf der Grundlage und nach Maßgabe einer Vereinbarung zwischen den Hochschulen und dem Land den staatlichen Hochschulen die landesseitige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 280€ pro Studierender*m pro Semester in grundständigen Studiengängen und konsekutiven Masterstudiengängen. Die Mittel dienen zur Kompensation der früheren Studiengebühren, die 2012 weggefallen sind.

11,764% dieser Mittel werden auf Vorschlag der Studierendenschaft vom Rektorat vergeben (§ 65 LHG). Der Vorschlag der Studierendenschaft ist, sofern keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen, bindend.

Die Mittel dienen der Sicherung und Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre, näheres regelt die Verwaltungsvorschrift Qualitätssicherungsmittel

Diese 11,764% stellen die studentischen QSM dar. Innerhalb dieser Menge wird in einen zentralen und einen dezentralen „Topf“ unterschieden. 

2. Wofür können QSM beantragt und verwendet werden (inkl. Beispiele)?

Die studentischen QSM dienen zweckgebunden der Sicherung der Qualität von Studium und Lehre. Maßnahmen, die aus QSM finanziert werden, bleiben bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität eines Studiengangs oder Ähnliches außer Betracht.

„Sicherung von Qualität von Studium und Lehre“ bedeutet so viel wie Ergänzungsangebote und Sicherungsmaßnahmen zum von Seitens der Universität bereitgestellten Studienplan. Darunter fallen „nice-to-have“-Maßnahmen, wie Exkursionen für Studierende, aber auch zum Beispiel die Erhöhung der Anzahl von Tutoren, um kleinere Gruppen und eine bessere Betreuung zu gewährleisten. Achtung: QSM-Maßnahmen dürfen nicht Inhalte des Studienplans ersetzen und verpflichtender Natur sein. So sind Exkursionen, die für den Studienabschluss nötig sind, nicht förderbar, außer das Fach bietet bereits genug Exkursionen an und die durch QSM geförderten Exkursionen sind lediglich „on top“. 

Die Verwaltungsvorschrift QSM zeigt in §§ 2, 3 Leitlinien und ausführliche Möglichkeiten zur Verwendung und Vergabe der QSM – ein Blick in die Vorschrift lohnt sich bei Unklarheiten. 

Beispiele für regelmäßig förderbare Maßnahmen:

  • Ergänzende Tutorien zum Studienplan, die den Betreuungsschlüssel verbessern. (nicht: Tutorien, die der Studienplan vorsieht, das ist regelmäßig grundständige Lehre; die Institute / Fachbereiche müssen einen ausreichenden Grundstock an Tutorien vorsehen.)
  • Exkursionen
  • (Gast)Vorträge zu Studieninhalten
  • Workshops für Studierende
3. Wie viele Mittel gibt es und wie werden sie verteilt?

Das Land stellt der Universität pro Studierender*m pro Semester (in grundständigen Studiengängen und konsekutiven Masterstudiengängen) 280€ QSM zur Verfügung, wovon 11,764% studentisch verwaltet werden (s.o.). Die Summe ändert sich daher jährlich, für 2024 lag die Summe bei 1.791.000 €.

In aller Regel werden insbesondere im Rahmen der zentralen Mittel mehr Mittel beantragt, als zur Verfügung stehen. In diesem Fall entscheidet der AK QSM über die Vergabe und insbesondere die Höhe der Bewilligungen.

4. Wer kann studentische QSM beantragen? 

Im Falle der dezentralen QSM entscheidet die jeweilige Studienkommission über den Antrag des Instituts. Die Höhe der maximalen Bewilligung je Institut/Fakultät/etc. richtet sich nach einem Vergabeschlüssel.

Im Falle der zentralen QSM kann jede Einrichtung Anträge stellen.

5. Wer entscheidet über die Vergabe?

Der Arbeitskreis QSM des Studierendenrats betreut die Vergaberunden und stellt einen gesamten Vergabevorschlag von zentralen und dezentralen QSM zusammen, den der Studierendenrat berät und als „Gesamtpaket“ abstimmt. Das Rektorat prüft innerhalb von sechs Wochen nach Eingang dieses Gesamtvorschlags lediglich, ob der Vorschlag mit der Verwaltungsvorschrift im Einklang steht und gibt die Mittel anschließend frei (§ 4.2 Verwaltungsvorschrift QSM).

Mehr zum AK findet ihr unter AK QSM.

6. Was ist der Unterschied zwischen zentralen und dezentralen QSM?

Die dezentralen QSM werden den Fächern anteilig zugewiesen. Die Berechnung, wie viel Mittel ein Fach erhält, erfolgt durch die Universität anhand eines Vergabeschlüssels, der Variablen wie Fachgröße und Studierendenzahl einberechnet. DIe Berechnung wird vom AK QSM entschieden und bestätigt.

Die zentralen QSM bilden einen Topf, für den jede*r Anträge stellen kann. Die Maßnahmen dürfen allerdings nicht fachbezogen sein – hierfür sind die dezentralen Mittel da. In der Regel beschließt der Studierendenrat einen Teil der zentralen Mittel für von Studierenden organisierte, nicht-fachbezogene Projekte bereitzustellen, welche mit ECTS vergütet werden. Für diese Mittel gilt die Antragsfrist nicht.

7. Wer zahlt die studentischen QSM aus?

Jedes Institut hat eine zuständige Finanzstelle, die die QSM auszahlt. Meistens ist diese Stelle am jeweiligen Dekanat oder Institut verankert. Die QSM werden durch die Universität verausgabt – nicht durch den AK QSM. Ausnahmen sind der lehrbezogene Projektfördertopf des Studierendenrats und die Verausgabungen der Erstsemesterhütten.

8. Mein QSM-Antrag wurde bewilligt, aber die Ausgaben haben sich geändert. Wie stelle ich einen Änderungsantrag?

Wenn ihr einen QSM-Antrag bewilligt bekommen habt, könnt ihr jederzeit Änderungsanträge einreichen, im Rahmen welcher ihr bewilligte Mittel umwidmen könnt. Zum Beispiel kürzt ihr bei ersten Maßnahme 1.000€ um sie für einen neue oder bestehende Maßnahme zu verwenden, der diese 1.000€ dann zugutekommen. Achtung: Es sind keine Änderungsanträge möglich, die über den Gesamtbetrag, den ihr bewilligt bekommen habt, hinausgehen. Das entsprechende Formular findet ihr unter QSM-Änderungsantrag.

9. Gibt es einen Kassenschluss für die Auszahlung von bewilligten QSM?

Studentische QSM, die nicht bis zum 15. April des Folgejahres ausgegeben worden sind, sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr abrufbar und werden zur Finanzierung zentraler Qualitätssicherungsmaßnamen eingesetzt (§ 4.1 Verwaltungsvorschrift QSM).

10. Warum ist eine studentische Beteiligung in den Fächern wichtig?

Im Rahmen der Vergabe der studentischen QSM hat die Verfasste Studierendenschaft das verbindliche Vorschlagsrecht. Dies gilt es zur effektiven Qualitätssicherung des Studiums und der Lehre im Sinne der Studierenden zu nutzen. Dadurch soll dem Missbrauch von studentischen QSM durch nicht-studentische Institutionen vorgebeugt werden. 

11. Welche Rechtsgrundlagen sind für die QSM maßgeblich?

Die Gesetzesgrundlage ist das Qualitätssicherungsgesetz vom Jahr 2020. Dort ist das Vorschlagsrecht der Verfassten Studierendenschaft festgelegt und durch die Verwaltungsvorschrift über die Qualitätssicherungsmittel des Landes ausgeführt.

Nähere Informationen zu den QSM liefert die Verwaltungsvorschrift QSM des Landes. Die Verwaltungsvorschrift gilt seit dem 01.10.2025 und läuft am 31.12.2025 ab.

Der Studierendenrat hat außerdem einen Leitfaden zur QSM-Vergabe verfasst.

12. Wann findet die Vergabe statt?

Die Vergaberunde findet in der Regel in einem Dreimonatszeitraum zwischen Juli bis November für das darauffolgende Jahr statt.

12. Ich habe den Vergabezeitraum verpasst. Kann ich dennoch QSM beantragen?

Dezentrale und zentrale Einrichtungen beantragen i.d.R. die vollständige aus QSM bewilligbaren Summen. Sollten in ihrem Fach oder zentralen Einrichtung aus QSM bewilligte Mittel nicht benötigt werden – weil z.B. eine Exkursion ausfällt – kann ein Änderungsantrag gestellt werden. Zusätzliche Anträge auf QSM werden nicht bewilligt.

Für von studierenden selbstorganisierte Veranstaltungen und Projekte, welche ECTS erhalten, hält der Studierendenrat einen gewissen Teil der QSM zurück, um sie unterjährig auf Antrag zu vergeben.

13. An wen wende ich mich bei Fragen zu QSM?

Bei Fragen zu den QSM könnt ihr euch jederzeit an den AK QSM wenden: qualitaetssicherungsmittel@vs-tuebingen.de