Springe zu: Höhe, Rechtsgrundlage, Rückerstattung
Als Teil der Semesterbeiträge zieht die Universität auch der Studierendenschaftsbeitrag ein. Alle Studierenden zahlen diesen Beitrag.
Hieraus wird die Arbeit der Verfassten Studierendenschaft in ihren Arbeitskreisen, Fachschaften, Konventen, usw. finanziert. Aktuell beträgt der Studierendenschaftsbeitrag 12 Euro pro Semester (Stand Wintersemester 2024/25).
Rechtsgrundlage für den Beitrag:
Beitragsordnung der VS, aktuell gültige Änderungssatzung (Beitragshöhe)
Ich hab mich exmatrikuliert. Erhalte ich den Betrag zurück?
Bei Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters für das der Beitrag erhoben wird, wird der Studierendenschaftsbeitrag erstattet. (§ 4 Abs. 2 BeitragsO VS)
Hierfür ist ein formloser Antrag mit Angabe von Name, Vorname, Adresse und Bankdaten sowie einem Scan oder Foto der Exmatrikulationsbescheinigung per Email an buero(at)stura-tuebingen.de zu stellen.
Alternativ kann der Antrag auch schriftlich mit den oben genannten Daten/Belegen im Büro im Clubhaus (Wilhelmstr.30, Erdgeschoss) abgegeben/eingeworfen werden.
Die Erstattung erfolgt so bald wie möglich, allerdings nicht vor Ablauf der jeweiligen Frist.
Bei Exmatrikulation vor Semesterbeginn erstattet die Universität auch die Beiträge für StuWe und VS. Infos zur Rückerstattung finden sich bei Universität und Studierendenwerk (Achtung, kürzere Fristen bei StuWe!).