Autor: StuRa Büro

  • Uniwahlen am 23. und 24. Juni 2026

    Alle amtlichen Infos zur Wahl des Studierendenrats und der Fakultätsvertretungen findest du auf unserer Seite: https://www.vs-tuebingen.de/wahlen-2026/

    Infos zu den gemeinsam stattfindenden Wahlen zum Senat, Fakultäts- und Zentrumsrat findest du bei der Uni: https://uni-tuebingen.de/de/292770

    Dort findest du auch Infos, wie du per Briefwahl wählen kannst.

    Du kandidierst nicht und möchtest uns bei der Durchführung der Wahlen unterstützen? Infos wie du dich als Wahlhelfer*in melden kannst und wie viel du pro Schicht bekommst stehen hier: https://www.vs-tuebingen.de/infos-fuer-wahlhelferinnen/

  • Wahlen des Studierendenrats und der Fakultätsvertretungen 08. und 09. Juli 2025

    Alle Infos findet Du in der Rubrik [ Wahlen 2025 ]

    In welchem Wahllokal kann ich wählen?
    Dein Wahlraum richtet sich nach deiner sogenannten „Wahlfakultät“ (bzw. in welchem Fach du immatrikuliert bist). Welche Fakultät wo wählt wird bekannt gemacht durch die Wahlbekanntmachungen, welche du hier findest. Dort stehen auch die Bekannmachung der Bewerbenden. Sollte eine Änderung erfolgen, würde diese ebenfalls dort über die Amtlichen Bekanntmachungen und Rundmail veröffentlicht.

    Was ist meine Wahlfakultät?
    Deine Wahlfakultät steht auf deiner „Immatrikulationsbescheinigung/
    Studienbescheinigung/Datenkontrollblatt“, welche du über Alma abrufen kannst: Alma > Mein Studium > Studienservice > Bescheide/Bescheinigungen

    Finden neben den Wahlen der Verfassten Studierendenschaft auch andere Wahlen statt? Gibt es auch Briefwahl?
    Ja, die Universität wählt gleichzeitig und in den gleichen Wahllokalen ihre Gremien, z.B. den Senat oder den Fakultätsrat. Du kannst auch per Briefwahl wählen. Infos zu beidem findest du hier (Link zur Uniwebseite).




  • Stellungnahme zum Erfolg der Universität Tübingen in der Exzellenzstrategie

    Bei der 17. Sitzung des zwölften Studierendenrats am 26.05.2025 stimmten die anwesenden Mitglieder folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

    Der Studierendenrat (StuRa) der Universität Tübingen nimmt Stellung zum aktuellen
     Erfolg der Universität Tübingen im Rahmen der Exzellenzstrategie:

    Die Verfasste Studierendenschaft gratuliert den Forscher*innen der sechs bewilligten Exzellenzcluster an der Universität Tübingen. Dieser Erfolg unterstreicht die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der Exzellenzcluster – bringt jedoch auch erhebliche Herausforderungen für die Universität mit sich.

     Aus unserer Sicht muss jetzt verhindert werden, dass die gestiegene Forschungsförderung zu Lasten der Lehre geht. Die ohnehin hohe Belastung von Lehrenden wird durch zusätzliche Forschungsaktivitäten weiter steigen. Um eine qualitativ hochwertige Lehre aufrechtzuerhalten, braucht es neue Stellen sowohl in der Lehre als auch in der Verwaltung. Hier stehen nicht nur die Universität, sondern auch das Land Baden-Württemberg in der Verantwortung, entsprechende Ressourcen bereitzustellen.

     Zudem wird die angekündigte Schaffung von 600 bis 1000 neuen wissenschaftlichen Stellen unmittelbare Auswirkungen auf die Stadt und Region haben. Schon heute ist die Wohnraumsituation in Tübingen extrem angespannt. Ein weiterer Zuzug von Akademiker*innen, die oft finanziell besser als Studierende aufgestellt sind, könnte die Mieten weiter steigen lassen. Die Folge ist, dass Studierende und Menschen mit geringem Einkommen zunehmend verdrängt werden.

     Wir fordern daher das Land Baden-Württemberg, den Landkreis Tübingen, die Stadt Tübingen, das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim sowie die Universität auf, frühzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit zu gewährleisten. Ein Studium in Tübingen darf nicht zur Frage des Geldbeutels werden.

    Grundsätzlich steht die Verfasste Studierendenschaft der Exzellenzstrategie kritisch gegenüber. Statt eines konkurrenzorientierten Wettbewerbs zwischen Universitäten fordern wir eine strukturelle Stärkung des gesamten Hochschulsystems – durch auskömmliche Grundfinanzierung und faire Rahmenbedingungen für Lehre und Studium.

  • AlDi

    Alternativer Dies am 16.04.25 im Clubhaus

  • Wahlen der Exekutive und der Referent*innen

    Für die neue Legislaturperiode des Studierendenrats werden neue Referent*innen gewählt. Zudem werden die Posten der Exekutive neu besetzt.

    Die Exekutive (Vorsitzende & Finanzreferat) wird in der StuRa Sitzung am 30.09.2024 gewählt.
    Referent*innen werden in der StuRa Sitzung am 14.10.2024 nachbesetzt.

    Alle Details findet ihr unter www.vs-tuebingen.de/stellenangebote

  • Geänderte Büro-Öffnungszeiten in der vorlesungsfreien Zeit

    Vom 29. Juli bis 11. Oktober 2024 finden keine regelmäßigen Büro-Öffnungszeiten statt. Die jeweils aktuellen AK- und StuRa-Sitzungstermine könnt ihr dem Kalender entnehmen.

    Das VS-Büro / StuRa-Büro hat während der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig/nach Vereinbarung geöffnet.

    Gerne könnt ihr uns Anfragen, Abrechnungen u.Ä. auch weiterhin jederzeit einreichen: Mails an buero(at)stura-tuebingen.de sowie Post in unserem Briefkasten (links neben dem linken Clubhaus-Eingang) werden mindestens wöchentlich gelesen/geleert.

    Ab Vorlesungsbeginn ist das Büro wieder regulär Montag bis Donnerstags geöffnet entsprechend der Informationen unter Kontakt.

    Wir wünschen eine gute vorlesungsfreie Zeit!

    — die StuRa-Mitarbeiter*innen —

  • Studentische Vollversammlung am 17. Juli 2024

    Die studentische Vollversammlung fand am 17.07.2024 ab18 c.t. Hörsaal 22, Kupferbau und online statt. (Laut Beschluss StuRa-Sitzung 08.07.2024).

    Auf der Studentischen Vollversammlung geht es unter anderem um folgende Themen:

    • Mental Health an der Uni
    • Finanzen der Verfassten Studierendenschaft
    • Beratungsstellen
    • All Gender Toiletten
    • und Eure eigenen Themen!

    Ihr wollt über eure eigenen Anliegen sprechen? Dann reicht fristgerecht bis einschließlich Samstag, den 14. Juli, 18 Uhr eure Anträge, Themen und Anliegen ein, die ihr auf der Tagesordnung der Vollversammlung sehen wollt. Schreibt diese per Mail an oeffentlichkeitsarbeit{ät}vs-tuebingen.de

    Wenn ihr bei der StudVV abstimmen wollt, müsst ihr einen OpenSlides-Account beantragen. Das geht über das Formular weiter unten auf dieser Seite.

    Bei der StudVV gilt für die Präsenz- sowie Onlineteilnahme die Geschäftsordnung sowie folgende Nettiquette:

    • ausreden lassen
    • nicht reinrufen
    • keine Beleidigungen und persönlichen Angriffe
    • keine Personen oder Positionen lächerlich machen
    • Das Aufnehmen oder Speichern der Veranstaltung ist verboten
    • Moralisierungen und Polemik vermeiden
    • konsensorientierte Diskussion, das heißt auch Übereinstimmungen würdigen
    • Kompromissbereitschaft bei der Positionsfindung
    • sachlich argumentieren
    • beim Thema bleiben/nah am Thema diskutieren
    • Killerphrasen/Totschlagargument vermeiden
    • Wiederholungen vermeiden
    • Beiträge kurz fassen
    • auf (Gegen)Argumente eingehen
    • Redner*innen sollen bei ihren Beiträgen ihren Vornamen nennen
    • Abkürzungen vermeiden
    • die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Strafrechts, Urheberrechts, des Persönlichkeitsrechtes und des Jugendschutzgesetzes, gilt es zu beachten.

    Wir behalten uns vor, bei Nichteinhaltung dieser Regeln Menschen von der Veranstaltung zu verweisen.

    Weitere Infos folgen.

    OpenSlides Account

    Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

  • Transparenz der Studienleistungen

    Bei der neunten Sitzung des zehnten Studierendenrats am 15.05.2023 stimmten die anwesenden Mitglieder folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

    Der Studierendenrat fordert, dass bereits vor Anmeldung für Univeranstaltungen die geforderten Studienleistungen der jeweiligen Veranstaltungen bekannt gemacht werden.
    Aufgrund der vielfältigen Angebote reichen Angaben in den Modulhandbüchern meistens nicht aus. Studierende sollten für ihre Semesterplanung wissen, wann und wie viel sie das Semester über machen, um Überlastungen zu vermeiden.
    Um den unterschiedlichen Anforderungen bzgl. Credit Points der unterschiedlichen Prüfungsordnungen gerecht zu werden, könnten Dozierende z. B. auf alma angeben, welche Leistungen für die jeweiligen Credit Points benötigt werden.
    Das Rektorat sollte gemeinsam mit den Studiendekanen die Dozierenden dazu aufrufen, mögliche Studienleistungen frühzeitig bekannt zu machen. Für die Einpflegung auf alma sollte eine Anleitung mit Best-Practice Beispielen erstellt werden.

    Begründung
    Dozierende haben sehr unterschiedliche Anforderungen, was neben den Modulprüfungen in einer Veranstaltung noch alles geleistet werden soll. Dies sollte bereits vor Semesterbeginn kommuniziert werden und nicht erst in den ersten Sitzungen.
    Bei der Bekanntgabe z. B. über alma kann dabei auf die unterschiedlichen Prüfungsordnungen eingegangen werden.

  • Hauptamtliches Prorektorat Studium und Lehre

    Bei der neunten Sitzung des zehnten Studierendenrats am 15.05.2023, stimmten die anwesenden Mitglieder folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

    Der Studierendenrat fordert, dass das Prorektorat für Studium und Lehre zeitnah zu einem hauptamtlichen Prorektorat umstrukturiert wird. Die beiden anderen Prorektorate sind bereits hauptamtlich besetzt, während das Prorektorat für Studium und Lehre lediglich nebenamtlich geführt wird. Diese Ungleichheit führt dazu, dass das betroffene Prorektorat weniger Zeit zur Verfügung hat und zudem noch zusätzliche Lehrverpflichtungen erfüllen muss.
    Daraus erwächst der Eindruck, dass der Bereich Studium und Lehre an der Universität Tübingen nur nachrangig gesehen wird.
    Vor diesem Hintergrund bitten wir den Senat und den Universitätsrat, in ihren anstehenden Sitzungen die notwendigen Grundlagen für die Neuwahl eines hauptamtlichen Prorektorats für Studium und Lehre zu schaffen und somit ein klares Bekenntnis zur Bedeutung dieses Bereichs innerhalb der Universität abzugeben.

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