Autor: Geschäftsführender Ausschuss

  • Wahl Exekutive & Referate 2023

    Der Studierendenrat wählt auf seiner Sitzung am 16.10. die Exekutive (Vorsitzende und das Finanzreferat) sowie das Referat für Öffentlichkeitsarbeit, das Referat für Studium & Lehre, das Referat für Soziales und Gleichstellung und das Referat für Umwelt und Politische Bildung neu.

    Die Amtszeit ist an die Amtszeit des Studierendenrats gekoppelt und beginnt direkt nach der Wahl und endet mit der Neuwahl im WiSe 2024.

    Bewerbung an: ga(at)stura-tuebingen.de
    Deine Bewerbungsunterlagen sind öffentlich. Ansprechpartner ist der Geschäftsführende Ausschuss  (unter der obigen Mail zu erreichen).

    Hier findet ihr weitere Infos zu den Ämtern:

    Referate

    1. Referat für Öffentlichkeitsarbeit (2 Personen)
    2. Referat für Studium & Lehre (2 Personen)
    3. Referat für Soziales und Gleichstellung (2 Personen)
    4. Referat für Umwelt und Politische Bildung (2 Personen)

    Die Referent*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung von 250 € pro Monat pro Person.

    Aufgaben aller Referate:

    • Referate sollen für eine stärkere Verankerung und regelmäßigere Tätigkeit der VS in ihren jeweiligen Bereichen sorgen.
    • Das Referat berichtet dem Studierendenrat über seine Arbeit und ist gegenüber dem StuRa rechenschaftspflichtig und gegenüber von Mitgliedern eines Arbeitskreises auskunftspflichtig.
    • regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen stattfindende Sprechstunde oder Teilnahme an einer AK-Sitzung
    • Unterstützung laufender Projekte und Serviceangebote der VS im jeweiligen Bereich, Ansprechperson für Mitarbeiter*innen der VS in ihrem Bereich
    • Vernetzung und Unterstützung von Arbeitskreisen
    • Anlegen von Kontaktlisten von wichtigen Akteur*innen in den Bereichen des Referats
    • Herbeiführen von für die Projekte notwendige Beschlüsse des zugehörigen AKs oder der VS; ggf. Vorbereitung der AK-Sitzungen
    • Aufklärung der Studierenden über die Arbeit der Verfassten Studierendenschaft
    • zweimal pro Semester Anwesenheit auf StuRa Sitzungen, um über die Arbeit des Referats und der zugeordneten Arbeitskreise zu berichten.
    • Referate sind in ihrer Arbeit an die Beschlüsse des Studierendenrates und der Arbeitskreise gebunden. Existiert kein entsprechender Beschluss, so führt das Referat diesen herbei. Der Studierendenrat oder die zugeordneten Arbeitskreise können mit einfacher Mehrheit ein Veto gegen Vorhaben von Referent:innen einlegen.
    • Referate können auch auf überregionaler Ebene aktiv werden (z. B. Landesstudierendenvertretung, fzs, studentischer Akkreditierungspool, Bundesfachschaftentagungen, in Zusammenarbeit mit anderen Studierendenschaften usw.)

    Aufgaben des Referats für Öffentlichkeitsarbeit (2 Personen)

    Das Referat ist dem AK Presse & Öffentlichkeitsarbeit zugeordnet.

    • Das Referat informiert die Studierendenschaft über die Verfasste Studierendenschaft und die Arbeit ihrer Gremien und Organe sowie Vorgänge an und um die Universität Tübingen
    • es erstellt und distribuiert Informationsmaterial und nimmt an Veranstaltungen teil.
    • Das Referat organisiert die Social Media Auftritte des StuRas.
    • Unterstützung von Arbeitskreisen in der Kommunikation über ihre Arbeit

    Aufgaben des Referats für Studium & Lehre (2 Personen)

    Das Referat ist dem AK Studium und Lehre, dem AK QSM und dem AK Digitalisierung zugeordnet.

    • Das Referat für Studium & Lehre unterstützt die Fachschaftsbezirke und weitere Gruppen in der Verbesserung der Lehr- und Studiumsbedingungen. Es wirkt auf die Beteiligung der Fachschaftsbezirke hin. Es kann insbesondere anonymisiert Probleme weitergeben. Dabei sorgt das Referat auch für Austausch unter den Studierenden und vermittelt Ansprechpartner*innen für ggf. aufkommende Probleme.
    • Bei der Akkreditierung von Studiengängen unterstützt das Referat die involvierten Fachschaftsberzirke sowie die jeweiligen studentischen Gremienmitglieder. Es kann im Vorfeld von Akkreditierungen in einen Austausch mit den jeweiligen Fachschaftsbezirken treten und diese auf Wunsch unterstützen. Darüber hinaus kann das Referat Verbesserungsvorschläge zur Systemakkreditierung der Universität Tübingen erarbeiten.
    • Das Referat für Studium und Lehre koordiniert die Vergaberunde der Qualitätssicherungsmittel (QSM). Es unterstützt die Antragsteller*innen beim Einreichen der Anträge und ist zuständig für die Kommunikation zwischen Studierendenschaft und den in Dezernat VII für QSM zuständigen Universitätsangestellten. Dafür arbeitet es eng mit den Angestellten der Verfassten Studierendenschaft zusammen und unterstützt den AK QSM in seiner Arbeit.
    • Das Referat kann zu Prüfungsrecht, dem Prüfungsamt und der Prüfungsanmeldung bzw. alma arbeiten. Das Referat bearbeitet ein breites Feld an Studiengängen (neben den Science und Arts Studiengängen also auch Lehramtsstudiengänge, Staatsexamen usw.)

    Aufgaben des Referats für Soziales und Gleichstellung (2 Personen)

    Das Referat ist dem AK Soziales / Studierendenwerk / Semesterticket, AK Familienfreundliche Hochschule, AK Gleichstellung und AK Studieren mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit zugeordnet.

    Das Referat kann Folgendes:

    • Unterstützung beim Aufbau von Strukturen mit dem Ziel Selbstorganisation sowie Sichtbarkeit von marginalisierten Gruppen zu fördern. Das Referat unterstützt dabei unter anderem Studierende mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit, LSBTIQ+-
    • Studierende, Internationale-Studierende, von Rassismus betroffene Studierende, Studierende mit Kind, pflegende Studierende und Studierende, die als erste Generation in ihrer Familie studieren. – Aufbau/Unterstützung von Angeboten für Hiwis, Unterstützung von Selbstorganisierungen der Gruppen
    • Veranstaltungen zum Themenbereich organisieren
    • Austausch/Zusammenarbeit mit Akteur*innen an anderen Hochschulen / in überregionalen Zusammenschlüssen
    • Aufbau einer Sozialberatung
    • Erstellung eigener Druckerzeugnisse u. Ä.

    Aufgaben des Referats für Umwelt und Politische Bildung (2 Personen)

    Das Referat ist dem AK Umwelt, AK Ernst-&-Karola-Bloch-Woche und AK Politische Bildung zugeordnet.

    Das Referat kann folgendes:

    • Kooperationen der Studierendenschaft mit Träger*innen von politischer und Umwelt-Bildung in der Region stärken
    • In enger Zusammenarbeit sind mit dem zuständigen AK regelmäßige Veranstaltungen im Bereich der Politischen Bildung und/oder zur Aufklärung über Umweltthemen zu planen.
    • Aufbau von Umweltprojekten der VS, Ansprechpartner für darin (ggf. bezahlt) Tätige
    • Hilfestellung bei Demonstrationen o.ä., an denen die VS beteiligt ist
    • In Zusammenarbeit mit dem Pressereferat: Verfassen von Vorschlägen für Pressemitteilungen zu aktuellen Ereignissen
    • Ausbau eines Veranstaltungsangebotes der VS
    • Unterstützung von Aktionsformen wie Protesten etc.
    • Pflege von Kontakten zu Träger*innen politischer Bildungsangebote
    • Erstellung eigener Druckerzeugnisse u.Ä.

    Exekutive

    Vorsitzende (2 Personen)

    • Vertreten die Studierendenschaft gemeinschaftlich und gleichberechtigt gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität.
    • Vorsitz der Arbeitnehmer*innen der Studierendenschaft.
    • Führen des Rechtsverkehrs der Studierendenschaft.
    • Dabei Bindung an Weisungen des Studierendenrates.

    Die Vorsitzenden erhalten eine Aufwandsentschädigung von 500 € pro Monat pro Person.

    Finanzreferat (1 Person)

    Das Finanzreferat ist verantwortlich für das Konto und die Finanzen der Studierendenschaft, Ansprechpartner bei offenen Fragen von Gremien, Arbeitskreisen und Fachschaften, sowie für die Koordination mit der Univerwaltung in Finanzfragen zuständig.

    Das Finanzreferat legt dem Studierendenrat jährlich den Entwurf für den Haushaltsplan vor, der in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Finanzen und der Beauftragten für den Haushalt (BfdH) entworfen wird. Das Finanzreferat ist gemeinsam mit der BfdH für die Durchführung des Haushaltsplans, für die jährliche Rechnungslegung (§ 109 LHO) sowie für die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Hochschule und dem Rechnungshof zuständig. Im Tagesgeschäft wird das Finanzreferat von unserem Büro unterstützt, das im Regelfall die Buchungen tätigt und arbeitet mit unserer Beauftragten für den Haushalt sowie dem Arbeitskreis Finanzen zusammen. Ungeklärte Fragen in Finanzangelegenheiten sollen mit anderen aktiven Basisdemokratisch im Arbeitskreis geklärt werden, der das Finanzreferat bei seinen Aufgaben unterstützt.

    Das Finanzreferat erhält eine Aufwandsentschädigung von 500 € pro Monat.

    Voraussetzungen

    • Immatrikulation an der Uni Tübingen
    • Erfahrung in der Hochschulpolitik
    • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
    • Hohe Eigenverantwortung & Selbstorganisation
    • Ausreichend Zeit

    Weitere Infos

    Während der StuRa-Sitzung nach deiner Bewerbung wird es die freiwillige (!) Möglichkeit geben, dich zusätzlich mündlich vorzustellen und Fragen zu stellen / zu beantworten. Die Wahl erfolgt dann durch die StuRa-Mitglieder, vermutlich pandemiebedingt per Briefwahl. Bitte beachte auch die Regelungen in unserer Geschäftsordnung.

    Es kann auf die Aufwandsentschädigung verzichtet werden.

    Die  Einführung einer Aufwandsentschädigung des Exekutivorgans beruht auf einem Antrag, welchem am 17. Dezember 2018 in der Sitzung des StuRa zugestimmt wurde. Hier der Beschluss in Antragsform:  Einführung einer Aufwandsentschädigung des Exekutivorgans (PDF)

  • Offener Brief zum Tod von Basiru Jallow

    Am Donnerstagnachmittag (23.03.) wurde der 23-jährige Basiru Jallow aus Gambia im Alten Botanischen Garten mit einem Messer schwer verletzt und verstarb kurze Zeit darauf im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Wir sind erschüttert über diese grausame Tat. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl gilt den Freund*innen und der Familie von Basiru Jallow. 

    Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer spekulierte unmittelbar nach  Bekanntwerden der Tat in einem Facebook-Post, dass es sich bei dem Tatort um den Treffpunkt der „offenen Drogenszene“ handle. Außerdem mutmaßte Palmer, dass es sich bei dem Opfer wahrscheinlich um einen Drogendealer handele, der in Konflikt mit eine*r Kund*in geraten sei. Nach den Quellen für diese Vermutung gefragt, äußerte er sich folgendermaßen: “Ich kann logische Schlussfolgerungen auch dann ziehen, wenn es um Asylbewerber geht.” und “Mir genügt Ort, Zeit und Herkunft völlig, um zu wissen, was der Hintergrund ist.” Zudem veröffentlichte er auf seinem Facebook-Profil einen Auszug aus seinem 2017 erschienenen Buch “Wir können nicht allen helfen – Ein Grüner über Integration und die Grenzen der Belastbarkeit” und versuchte mit dem sechs Jahre alten Text seine Spekulationen zu untermauern und deutlich zu machen, dass er vermeintlich schon damals recht gehabt habe.

    Palmers Reaktion auf den Tod des jungen Mannes löst bei vielen Tübinger*innen Wut und Entsetzen aus. In seinem Facebook-Kommentar bedient er sich zum wiederholten Male rassistischer Vorurteile und Stereotypen. Indem er das Tötungsdelikt mit illegalen Drogengeschäften und der Nationalität des Opfers verknüpft, verstärkt er Ressentiments gegenüber geflüchteten Menschen und trägt zur Spaltung der Stadtgesellschaft bei. Seine Aussagen sind verallgemeinernd, vorweggreifend und zum jetzigen Zeitpunkt weder durch Polizei noch Staatsanwaltschaft belegt. Unter seinen Facebook-Posts lässt er rassistische und rechtsradikale Aussagen zu und gibt Falschmeldungen eine Plattform. Kaum Worte verliert er hingegen über den mittlerweile gefassten mutmaßlichen Täter: einen 27-jährigen „hellhäutigen“ Mann. Denn eine solche Tat scheint nicht ins Weltbild des Tübinger Oberbürgermeisters zu passen. Damit schreibt er die Schuld des Täters dem Opfer zu. Das ist ein klassisches Beispiel für Opferbeschuldigung. Wir möchten betonen, dass Boris Palmer nicht das Recht für sich in Anspruch nehmen kann, für alle Tübinger*innen zu sprechen. Von einem Oberbürgermeister erwarten wir sachliche Statements, die wohlüberlegt sind. Deshalb fordern wir Boris Palmer auf, sich bei der Familie und den Freund*innen des Opfers zu entschuldigen. Eine angemessene Reaktion auf eine solche Tat wäre beispielsweise eine öffentliche Beileidsbekundung gegenüber den Angehörigen gewesen. Stattdessen fällt Boris Palmer immer wieder negativ durch eine einseitige und undifferenzierte Darstellung der Tatsachen und Sachzusammenhänge auf. Deswegen lehnen wir es ab, wie er den Körper des ermordeten Basiru Jallow für seine politische Agenda instrumentalisiert. Mit dieser Instrumentalisierung legitimiert er die Forderung nach Abschiebungen und einer verstärkten Überwachung, brandmarkt Gambier als Kriminelle und nennt es “Kriminalprävention”. Seine politische Selbstinszenierung und persönlichen Ressentiments verurteilen wir aufs Schärfste.

    Der Studierendenrat hat per Umlaufverfahren am 29. März 2023 beschlossen, den offenen Brief von Feminismen* Tübingen, BiPoC+ Feminismen* Tübingen und der Grünen Jugend Tübingen zu unterstützen.

  • Aktionswoche zum Holocaustgedenktag 2023

    Am 23.1 um 18 Uhr (Online): Zerrbilder und Widerständigkeit: Plurales Judentum zwischen Antisemitismus und Gedächtnistheater – Ein Gespräch mit Monty Ott

    Monty Ott ist Politik- und Religionswissenschaftler, forscht zu queer-jüdischer Theologie. Regelmäßig kommentiert er das politische Tagesgeschehen und bezieht Position zu Antisemitismus, Erinnerungskultur, Intersektionalität und Queerness. Seit über einem Jahrzehnt engagiert er sich in der antisemitismuskritischen Bildungsarbeit. Von 2018 bis 2021 war er Gründungsvorsitzender von Keshet Deutschland e. V.

    Am 24.1 um 18 Uhr im Hörsaal 23 (Kupferbau): Franziska Haug: No Pride in Israeli Apartheit? Zur Funktion des Antisemitismus in queerfeministischen Diskursen

    Seit über 20 Jahren lässt sich innerhalb der Wissenschaft, insbesondere in den USA und Europa, ein Trend des israelbezogenen Antisemitismus beobachten: Das betrifft in besonderem Maß Gender-und Queerstudies, sowie postkoloniale und intersektionale Theorien. Ressentiments gegen Israel, Relativierungen der Shoa, genauso wie tradierte antisemitische Denkmuster haben in einigen Theorien renommierter Genderstudies-Professor_innen (bspw. Lana Sirri, Jasbir Puar) ein neues Zuhause gefunden. 

    Warum bildet sich ausgerechnet in einem nach eigenem Verständnis progressiven Forschungsbereich ein derartiger israelbezogener Antisemitismus als neue Form der politischen und akademischen Kollektivierung heraus?

    Am 26.01 (18:00) spricht im Hörsaal 23 (Kupferbau) Pavel Hoffmann als Überlebender des KZ Theresienstadt.

    Am 27.01 findet wird um 16 Uhr auf dem Jüdischen Friedhof Wankheim das offizielle Gedenken stattfinden. Um 19 Uhr geben Ioannis Dimopolus und Malte Andresen ein Lektüreseminar zu Adornos berühmten Aufsatz: „Erziehung nach Auschwitz“. Hier wird um Anmeldung unter gebeten.

    Am 31.01 (18:00) kommt Merle Stöver. Der Titel ihres Vortrages: Der Antiziganismus der sauberen Deutschen. In diesem Vortrag wird die, im Gedenken oft abwesende, Geschichte und Kontinuität des Antiziganismus aufgezeigt werden. Der Vortrag findet ebenfalls im Hörsaal 23 des Kupferbaus statt.

  • StudVV Beschluss zu Wohnungsnot und Energiekrise

    Die Studentische Vollversammlung vom 10. November 2022 folgenden Antrag beschlossen:

    Die Studierendenschaft betrachtet mit Sorge die multiplen und sich gegenseitig verstärkenden und miteinander verschränkten Krisen. Bisher geplante Einmalzahlungen reichen hier vielfach nicht aus, sondern dienen offensichtlich nur der Befriedung, insbesondere wenn diese immer weiter herausgeschoben werden.

    Die Studierendenschaft ist besorgt über die Wohnungskrise. Sie setzt sich – auch zusammen mit anderen Akteur*innen – dafür ein, dass ausreichend bezahlbarer, ökologischer und sicherer Wohnraum verfügbar ist. Gebäude sollen flächen- und ressourcensparend genutzt werden und es soll so wenig neu gebaut werden wie möglich. Hierbei unterstützt sie insbesondere solche Wohnformen, die eine Spekulation mit Wohnraum verhindern und Studierenden größmögliches Mitspracherecht über ihr Wohnen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere selbst- und teilselbstverwaltete Wohnheime und -projekte, bspw. im Mietshäusersyndikat, Wohnungen von sozialen Trägern oder insbesondere Wohnraum im Studierendenwerk AdöR.

    Die Zunehmende Spekulation mit Wohnraum, eine Ausrichtung der Mietpreise am maximal abschöpfbaren Betrag, Luxuswohnraum, die Aufspaltung von WGs in einzelne Zimmer, oder Wohnraum, der durch ehemalige Student*innen („Alte Herren“) fremdbestimmt wird, sieht die Studierendenschaft mit Sorge. Auch ein Wettbewerb zwischen Student*innen und Tübinger*innen, speziell Familien, um knappen Wohnraum – oft zugunsten der Studierenden – betrachten wir mit Sorge, weil dies zu einem angespannten Stadtklima zwischen Studierenden und den anderen Bewohner*innen Tübingens führen könnte.

    Zugleich muss studentischer Wohnraum gängigen Anforderungen was Heizung, Fläche, Preise, Nahverkehrsanschluss und Sanitäranlagen angeht entsprechen. Umweltschonendende Bauverfahren sind essentiell um Nachhaltigkeit zu sichern. Aber auch Nahverkehrsanbindungen und ressourcensparende Ausstattung ist wichtig, damit ein umweltschonendes Leben und Studieren möglich ist.

    Das Land sowie der Bund müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit neben den Studiumsplätzen genügend nachhaltiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Weder private Initiativen wie das Mietshäusersyndikat noch der sogenannte „freie Markt“ können ausreichend Wohnraum bereitstellen, als dass keine Verdrängung stattfindet. Studierende leiden ebenfalls unter den gestiegenen Energiekosten. Da sie oft zur Miete wohnen, haben sie wenig bis keinen Einfluss auf die Wahl der Energieträger und können so die Nachhaltigkeit ihrer Energieversorgung nicht beeinflussen.

    Auch weitere Maßnahmen wie Sanierungen zur langfristigen Senkung des Energieverbrauchs ihrer Wohnung können Mieter*innen nicht selbstständig treffen. Hier muss dafür gesorgt werden, dass diese Maßnahmen durch Bund und Länder gefördert werden. Gleichzeitig ist es wichtig, die hier entstehenden Kosten nicht auf Studierende abzuwälzen.

  • Kundgebung in Solidarität mit den Protesten im Iran

    Am 29.10. um 16 Uhr lädt ein Bündnis verschiedener zivilgesellschaftlicher Jugendorganisationen, an dem auch unser Arbeitskreis Politische Bildung beteiligt ist, zu einer Kundgebung zu den aktuellen Geschehnissen im Iran am Holzmarkt ein. 
    Die Misshandlung und Ermordung von Jina (Mahsa) Amini aufgrund eines, nach der Auffassung der Sittenpolizeit, falsch sitzenden Kopftuches war der bekannte Anlass für die Proteste dort. Diese dauern noch immer an. 
    Mit der Kundgebung wollen wir nicht nur ein Zeichen für Frauenrechte und die von Frauen geführten Protesten setzen, sondern uns auch gegen die Unterdrückung der Mullah-Diktatur im Iran aussprechen. 
    Wir erklären uns solidarisch mit der Freiheit, der Gleichberechtigung und der Gerechtigkeit für alle Menschen im Iran. 

    Rally in solidarity with the protests in Iran!

    On the 29th of October at 4pm, an alliance of different civil society organizations and youth parties, in which also our working group political education (Arbeitskreis Politische Bildung) is involved, invites you to a rally on the current events in Iran at Holzmarkt.
    The brutality against and murder of Jina (Mahsa) Amini by the morality police because of, according to the Regime, a not properly worn hijab, was the well-known reason for the protests there. This brutal murder sparked the still ongoing protests.. And it is important to note that these protests are not only about womens rights, even though the women are leading them. They are about freedom from the oppression of the Mullah Dictatorship. About liberty, equal rights and justice for all. That is what we declare solidarity with. 

  • Stellungnahme: Für die Streichung des Namensteils „Eberhard Karls“ aus der Universität Tübingen

    Diese Stellungnahme wurde vom Arbeitskreis Politische Bildung des Studierendenrates Tübingen verfasst und am 13. Juli 2022 veröffentlicht. Interessent*innen können weiter unten unterschreiben. Weiterhin findet sich außerdem hier unser FAQ zur Umbenennnung und hier der von studentischen Senator*innen im Senat gestellte Antrag.

    Die Unterzeichner*innen sprechen sich für eine Streichung von „Eberhard Karls“ aus der Namensführung der Universität Tübingen aus und damit für die Umbenennung in „Universität Tübingen“.

    Schon seit den 1970er-Jahren wurde immer wieder Kritik an dem historischen Namen der Eberhard Karls Universität Tübingen geäußert. Seit Mitte letzten Jahres befasst sich der Senat der Universität näher mit der Thematik und gab in diesem Zuge ein Gutachten zur historischen Dimension des Namens und der Namensführung in Auftrag, das inzwischen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Der Senat führt nun in mehreren Sitzungen eine Debatte zum Namen der Universität und wird voraussichtlich noch im Sommersemester 2022 darüber entscheiden, inwiefern „Eberhard Karls“ als Teil des Namens der Universität abgelegt oder weitergeführt werden soll. Die Unterzeichner*innen sehen viele gute Gründe, bei dieser Entscheidung für die Umbenennung zu stimmen, die im Folgenden dargelegt werden:

    Ehrungen wie die Benennung von Institutionen nach wichtigen Persönlichkeiten sind einerseits Würdigung ihrer individuellen Leistungen, andererseits sollen mit der Ehrung aber auch Vorbilder geschaffen werden, die zum Nachahmen anregen. Damit beziehen sie sich einerseits auf vergangene Leistungen, haben aber gleichzeitig auch einen starken Zukunftsbezug, da andere Personen durch die Ehrung aufgefordert werden, es den Geehrten gleichzutun. Ehrungen versuchen, bestimmte Normen zu fördern sowie Sinn zu stiften und sind ein Ort, an dem Gesellschaftsordnungen verhandelt werden. Ehrungen sind daher keine eigenmächtige Kraft, sondern ein aktiv vorgebrachter Identitätsentwurf. Es ist wichtig und natürlich, dass innerhalb von pluralen und offenen Gesellschaften Konflikte um bereits bestehende Ehrungen geführt und diese neu verhandelt werden.

    Dabei ist zu beachten, dass die Benennung der Universität Tübingen nicht schon immer als Ehrung verstanden wurde. Mit der Zeit hat sich das aber geändert: Namen werden heute als Ehrungen gelesen. Daher muss die Debatte auch aus einer modernen Perspektive geführt werden.

    Um zu beurteilen, inwiefern eine Ehrung auch heute noch einen tragfähigen Identitätsentwurf für ein Kollektiv darstellt, muss selbstverständlich auch die historische Dimension der geehrten Personen betrachtet werden. Einen ersten Ansatz dafür bietet das Gutachten der Kommission.

    Das vorgelegte Gutachten untersucht die beiden Namensgeber der Universität auf die vorgebrachten Vorwürfe des Antijudaismus sowie des tyrannischen Absolutismus und stellt ihrem Handeln in dieser Hinsicht dabei ihre Leistungen und Verdienste um die Universität Tübingen entgegen. Diese Verdienste allerdings wiegen die unserer Ansicht nach gerechtfertigte Kritik nicht auf und rechtfertigen keine Beibehaltung der Namensgeber im 21. Jahrhundert. 

    Am eklatantesten zeigt sich dies an der Person Herzog Eberhards I. im Bart. Seine persönliche Einstellung gegenüber jüdischen Menschen bleibt unklar und lässt sich anhand der Quellenlage auch nur indizienhaft rekonstruieren. Sein als Monarch stets politisches jüd*innenfeindliches Handeln spricht jedoch eine eindeutige Sprache. Dass er damit ein ausgesprochen durchschnittlicher Vertreter seiner Epoche gewesen und auch nicht durch im zeitgenössischen Vergleich übermäßiges jüd*innenfeindliches Handeln aufgefallen sei, relativiert dieses Handeln in keiner Weise, sondern verdeutlich umso mehr, dass er als Repräsentant eines veralteten, menschenfeindlichen Zeitgeists im 21. Jahrhundert nicht mehr zum Namensgeber einer Institution taugt, die den Anspruch hat, eine gesellschaftliche Vorreiterrolle einzunehmen. 

    In der Würdigung von Eberhards Lebenswerk darf ihm nicht bei der Universitätsgründung ein hohes Maß an Eigenleistung zugestanden werden, wenn zugleich seine antijüdische Politik auf Einflüsse aus seinem Beraterumfeld reduziert wird. Als Herrscher und Politiker müssen wir ihn in seiner Gesamtheit ernst nehmen und dazu gehört, anzuerkennen, dass er Verantwortung für die Ausweisung der Jüd*innen aus Tübingen und Württemberg trägt. 

    Das Gutachten der Historiker*innenkommission stellt fest, dass „die testamentarische Bestimmung Graf Eberhards eine weitreichende Bedeutung für die von heftiger Judenfeindschaft geprägte Politik Württembergs seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert“ hatte. Die Geschichte Eberhards und seines Wirkens endet nicht mit 1496, sondern geht weit darüber hinaus. Gerade in Tübingen lässt sich eine traditionell außerordentliche Jüd*innenfeindlichkeit bis weit ins 20. Jahrhundert feststellen. Erst Leopold Hirsch gelang es 1850, also fast 400 Jahre nach der Universitätsgründung, als erster Jude wieder in Tübingen wohnen zu dürfen. Professor Ernst Lehmann verkündete 1935 stolz, jüdische Professoren habe man in Tübingen „stets von sich fern zu halten gewusst.“ Für den größten Teil ihrer Geschichte war die Universität Tübingen ein jüd*innenfeindlicher Ort. Für viele jüdische Universitätsangehörige ist es vor diesem Hintergrund heute nur schwer erträglich, an einer Institution zu arbeiten bzw. zu studieren, deren Gründung untrennbar mit jüd*innenfeindlicher Politik verknüpft ist.

    Nebst der geradezu überwältigenden Debatte um Eberhard scheint Herzog Karl Eugen nahezu unterzugehen. Ist sein Verdienst um die Universität ungleich geringer als ihre Gründung, so scheint das ihm zur Last Gelegte ebenfalls weniger gravierend. Der Hauptvorwurf, dessen gerechtfertigter Ausräumung das Gutachten auch einigen Platz zugesteht, war eher der bisher angenommene Schaden der Universität durch die Gründung der Hohen Karlsschule als sein sonstiges politisches Handeln. 

    Bisher nicht im Fokus des Diskurses steht dagegen sein Menschenhandel. Durch Subsidienverträge unterstützten viele absolutistische Herrscher des 18. Jahrhunderts beispielsweise Verbündete mit Soldaten, die für eine gewisse Zeit zur Verfügung gestellt wurden. Neu bei Karl Eugens Soldatenhandel, der historisch am Ende dieser Praxis steht, war, dass er nicht von Landesinteressen getrieben war, sondern allein von finanziellen. Mit dem „Kapregiment“ verkaufte er ab 1781 3200 Soldaten an die niederländische Ostindienkompanie, die mit ihnen koloniale Unternehmungen umsetzte. Nur 100-200 der vorwiegend armen Soldaten kehrten nach Württemberg zurück, insgesamt starben 72%. Kritisiert wurde diese Praxis zeitgenössisch u. a. von Friedrich Schiller und Christian Friedrich Schubart, der dafür sowie für Schmähkritik an Karl Eugen und dessen Mätresse Franziska von Hohenheim 10 Jahre in Festungshaft einer Umerziehung unterzogen wurde. Erst durch preußische Einmischung und nach etlichen Protesten deutscher Intellektueller kam er wieder frei.

    Karl Eugen repräsentiert einen auf die Spitze getriebenen Absolutismus, der die Staatskasse mit dem Verkauf von Menschen aufbesserte und Kritiker*innen einsperren ließ. Diese Werte stehen der Universität als Ort gesellschaftlichen Fortschritts und des freien Meinungsaustauschs entgegen. 

    Die Sorge, eine kritische Erinnerungskultur an unserer Universität könne nur unter dem bisherigen Namen stattfinden und er daher zu erhalten sei, halten die Unterzeichner*innen für nicht plausibel. Dass eine breit organisierte Auseinandersetzung in der universitären Gemeinschaft bisher ausblieb, zeigt, dass der Name allein nicht reicht, um sie anzustoßen. Vielmehr wurde und wird die Geschichte der Universität inklusive der Namensgenese äußerst stiefmütterlich behandelt – ein Zeichen dafür ist, dass bis heute den meisten Universitätsangehörigen nicht klar ist, nach welchen beiden Personen die Universität benannt ist, geschweige denn aus welchen Gründen. Und das keineswegs selbst verschuldet: Wer sich für die Geschichte der Universität ernsthaft interessiert, muss sehr lange aktiv nach Informationen suchen – die Universität zeigt bisher kein großes Interesse an Aufklärung. Erst jetzt, im angestoßenen Prozess, wird endlich in einer breiteren Öffentlichkeit über das Thema gesprochen. Die Unterzeichner*innen wünschen sich eine offene Universität, die aktiv und engagiert über Erinnerungskultur diskutiert – und diese Offenheit auch im Namen trägt. 

    Eine Universität im 21. Jahrhundert sollte sich nicht davon abhängig machen, was Monarchen vor Jahrhunderten für sie entschieden haben. Es ist die Aufgabe einer demokratischen Universitätsgemeinschaft, kritisch über existierende Ehrungen zu reflektieren und sie zu würdigen, aber auch in ihrem Sinne anzupassen. Mit einer Streichung von Eberhard und Karl hin zu der „Universität Tübingen“ kann unsere Universität im Jahr 2022 signalisieren, dass sie diesen demokratischen Auftrag ernst nimmt.


    Stellungnahme unterzeichnen

    Die Sammlung der Unterschriften ist beendet.

    Erstunterzeichner*innen

    Prof. Dr. Reinhold Boschki,  Berufsorientierte Religionspädagogik

    Prof. Dr. Peter Kremsner, Institut für Tropenmedizin, Reisemedizin, Humanparasitologie

    Prof. Dr. Hannah Markwig, Senatorin, Lehrstuhl für Kombinatorische algebraische Geometrie

    Prof. Dr. Heike Oberlin, MitgliedUniversitätsrat, Indologie

    Dr. Natalie Glynn, Comparative Public Policy

    Alexandra Dick, De/Sakralisierung von Texten, Textverständnis und Krieg

    Maximilian Kiefer, Internationale Beziehungen/ Friedens- und Konfliktforschung

    Maike Messerschmidt, Internationale Beziehungen/ Friedens- und Konfliktforschung

    Katharina Zimmermann, Mittlere und Neuere Kirchengeschichte

    Jacob Bühler, Mitglied Universitätsrat, Exekutive der Verfassten Studierendenschaft

    Johanna Grün, Exekutive der Verfassten Studierendenschaft und Senatorin

    Moritz Rothhaar, Exekutive der Verfassten Studierendenschaft

    Linda Amazu, Senatorin

    Anna-Lena Sieß, Senatorin

    Tobias Löffler, Senator ab Oktober 2022

    Jeremias Schulze, Senator ab Oktober 2022

    Anna Biederer, Mitglied Fakultätsrat Philosophische Fakultät 2022

    Valerie Weber, Stellv. Fakultätsratsmitglied Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

    Gruppen

    Fachschaftenvollversammlung Tübingen

    Juso Hochschulgruppe Tübingen

    Grüne Hochschulgruppe Tübingen

    [‘solid].SDS Tübingen

    Mittelbauvertretung des Instituts für Politikwissenschaft

    Les Amis du TübAix (Studierenden- und Alumni-Verein des deutsch-französischen Studiengangs TübAix, Association des étudiants et alumni du cursus intégré franco-allemand TübAix)

    Amnesty International Hochschulgruppe Tübingen

    Jusos Tübingen

    Grüne Jugend Tübingen

    Jufo Deutsch Israelische Gesellschaft Tübingen

    Fachschaft Psychologie Tübingen

    Fachschaft Politikwissenschaft Tübingen

    Fachschaft Philosophie Tübingen

    Fachschaft Klassische Philologie

    ver.di Ortsverein Tübingen

    Alle Unterzeichner*innen

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  • Who the fuck is Eberhard Karl?

    Ein Herzog des ausgehenden Mittelalters vertreibt die Jüd*innen aus seinem Herrschaftsgebiet und verbietet seinen Untertan*innen, sie jemals wieder ansiedeln zu lassen. Knapp drei Jahrhunderte später vermietet ein Absolutist arme Untertanen an andere Länder und Unternehmen als Soldaten, die in Kolonialkriege verwickelt werden und nur zum kleinen Teil lebendig zurückkehren – ein Kritiker an dieser Praxis wird für 10 Jahre eingesperrt. Was die beiden Monarchen miteinander zu tun haben? Beide werden heute im Namen unserer Universität – der Eberhard Karls Universität Tübingen – geehrt.

    Wer die beiden waren, warum dieser Name gerade heiß diskutiert wird und wie die Verfasste Studierendenschaft dazu steht – das alles und mehr erfährst du hier.

    Worum dreht sich die derzeitige Diskussion in der Universität und der Stadt?

    Es geht um die Frage nach dem Namen der Universität Tübingen. Bisher heißt sie „Eberhard Karls Universität“ nach ihrem Gründer Herzog Eberhard I. im Bart und dem späteren württembergischen Herzog Karl Eugen. Manche Gruppen wie wir, die Verfasste Studierendenschaft (https://www.stura-tuebingen.de/termin/digitale-stura-sitzung-am-06-07-2020/), und die Jüdische Studierendenunion Deutschland (https://www.facebook.com/JSUDeutschland/posts/pfbid0j9RYTN67cQaT6FiTXV9ytse6krDoC1ka8mJjzWkxeFrtCYJc6Z9VdEjaB3BVPqKKl) fordern, die beiden Monarchen aus dem Namen zu streichen und die Universität einfach „Universität Tübingen“ zu nennen – die Gründe findest du hier. 

    Ist diese Forderung neu?

    Die erste – uns bekannte – Forderung nach einem anderen Namen kam 1977 nach dem Tod Ernst Blochs auf. Die Studierendenschaft forderte damals und noch viele Jahrzehnte später die Umbenennung der Tübinger Universität in „Ernst-Bloch-Universität“. Damals ging es aber nicht – im Unterschied zu heute – primär um die Kritik an Eberhard und Karl, sondern um eine Ehrung des Philosophen Bloch. Außerdem steht in der jetzigen Debatte eine Benennung nach einer anderen Person gar nicht im Raum, sondern lediglich die Streichung des Namensteils „Eberhard Karls“.

    Wie kam es zu der aktuellen Debatte?

    Im Juli 2020 beschloss die Verfasste Studierendenschaft, sich für die Streichung des Namensteils „Eberhard Karls“ und für einen demokratischen Namensfindungsprozess einzusetzen (https://www.stura-tuebingen.de/termin/digitale-stura-sitzung-am-06-07-2020/). Die Forderung wurde damals vom Senat der Universität abgelehnt. Nach öffentlichem Druck, u. a. durch den Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg Michael Blume und die Vorsitzende der Jüdischen Studierendenunion Württemberg (JSUW) Hannah Veiler entschied sich das Rektorat dazu, dem Senat vorzuschlagen, eine Kommission mit der Erstellung eines Gutachtens bezüglich der beiden Namensgeber zu beauftragen. Dieses Gutachten ist mittlerweile veröffentlicht und hier (https://uni-tuebingen.de/de/231839) zu finden.

    Wer kann über den Namen entscheiden?

    Der Name der Universität ist in der Universitätsgrundordnung (https://uni-tuebingen.de/de/443) festgelegt. Eine Änderung erfolgt daher durch eine Änderung an dieser Grundordnung, die mit einer 2/3-Mehrheit durch den Senat, das gewählte höchste Gremium der Universität, vorgenommen werden kann. Dort sitzen derzeit 35 Stimmberechtigte (https://uni-tuebingen.de/de/11691), d. h. es müssten mindestens 24 Senator*innen für eine Umbenennung stimmen. Höchstens 11 dürften dagegen stimmen oder sich enthalten.

    Was ist die Position der Verfassten Studierendenschaft?

    Wir als Verfasste Studierendenschaft fordern die Streichung des Namensteils „Eberhard Karls“ zugunsten der Bezeichnung „Universität Tübingen“. Wir finden: Eine demokratische Universität in einer demokratischen Gesellschaft braucht sehr gute Gründe, um Einzelpersonen durch Namensgebung eine dermaßen große Ehre zu erweisen. Diese Gründe sehen wir weder bei Herzog Eberhard I. noch bei Herzog Karl Eugen in ausreichendem Maße, dafür aber sehr viele Gründe gegen eine Benennung nach ihnen (siehe unten für mehr). Nicht zuletzt repräsentieren beide historischen Personen eine Regierungsform, die unserer heutigen – der Demokratie – radikal entgegensteht.

    Fordert ihr einen anderen Namen wie z. B. „Ernst-Bloch-Universität“ oder Ähnliches?

    Nein. Während die Studierendenschaft und viele andere Gruppen in der Vergangenheit diesen Namen gefordert haben – was wir würdigen und respektieren -, hat die Verfasste Studierendenschaft diesmal keine*n neue*n Namensgeber*in vorgeschlagen. Im aktuell angestoßenen Prozess geht es außerdem um die Streichung eines Namensteils, nicht um eine Neubenennung, daher ist die Frage nach einer möglichen Alternative uninteressant und auch politisch nicht machbar.

    Wer war eigentlich dieser „Eberhard Karl“?

    Obwohl es aus dem Namen nicht direkt hervorgeht, ist die Universität Tübingen nicht nach einer, sondern nach zwei Personen benannt. Unter Graf Eberhard V. im Bart (1445-1496, ab 1495 Herzog Eberhard I.) wurde die Universität im Jahr 1477 gegründet, was die Stadtgeschichte unter vielen Aspekten stark beeinflusste – wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich. So profitierten das Umland und die Stadt selbst wirtschaftlich von der Universitätsgründung und gewannen an Relevanz. Zugleich veranlasste Eberhard bei der Gründung aber auch, dass die jüdischen Einwohner*innen der Stadt ihr Wohnrecht verloren; In seinem Testament weitete er dies auf sein gesamtes Herrschaftsgebiet Württemberg aus (siehe unten).

    Der zweite Namensgeber ist Herzog Karl Eugen (1728-1793), der die Universität finanziell unterstützte und ausbaute, sich selbst 1767 zum „rector perpetuus“ – zum ewigen Rektor – ernannte; Zwei Jahre später gab er der Universität den Doppelnamen. Karl Eugen vermietete in seiner Amtszeit als absolutistischer Herrscher aber auch Untertan*innen an andere Länder und Unternehmen, die diese für kolonialistische Kriege benutzten (siehe unten mehr).

    Seit 1769 ist unsere Universität also nach Eberhard und Karl benannt – ohne, dass es seither je eine breite Diskussion über diese Namensgebung gab.

    Warum ist die Universität nach Eberhard benannt?

    Vom Spätmittelalter bis in das 19. Jahrhundert war es im deutschen Raum üblich, Universitäten nach ihren Gründern zu benennen (Kommission 2022, 2-3). Das war für die Herrscher erstens auf einer weltlichen Ebene wichtig, weil eine solche Universitätsgründung mit viel Prestige verbunden war, zweitens auf einer religiösen, denn nicht nur zum – scheinbaren oder tatsächlichen – Wohle des Landes zu handeln galt als fromm, sondern auch die Ausbildung neuer Theologen, die das Christentum predigen und weiterverbreiten sollten. So war auch klar, dass die neue Universität in Tübingen nach Herzog Eberhard I. im Bart benannt würde. Denn auch wenn Eberhards Mutter Mechthild von der Pfalz vermutlich einen starken Einfluss auf die Gründung hatte (Kommission, 5-6) und viele weitere Personen beteiligt und relevant waren, ging die Ehre dafür allein auf ihn als den Monarchen über.

    Und warum ist die Benennung nach ihm für euch ein Problem?

    Im sog. Freiheitsbrief, den Eberhard der Universität bei ihrer Gründung 1477 ausstellte, befahl er der Stadt Tübingen (nach dem Vorbild von Erzherzog Albrecht VI. bei der Gründung der Universität Freiburg) Folgendes: 

    „Wir wöllent ouch und gebieten ernstlichen denen von Tüwingen, das sie kein juden, ouch sust keinen offen wucherer by in, in der stat oder in iren zwingen und bennen laussen wonhafft beliben.“

    Das bedeutet: Alle Jüd*innen, die noch in der Stadt wohnen, müssen sie verlassen. Durchgesetzt wurde das vermutlich einfach dadurch, dass keine neuen Schutzbriefe mehr ausgestellt wurden. Denn Jüd*innen im Württemberg des 15. Jahrhunderts waren darauf angewiesen, dass sie diese Schutzbriefe – eine Art Aufenthaltsgenehmigung – regelmäßig vom Herrscher ausgestellt bekamen. Wenn Eberhard sie nicht mehr ausstellte, erlosch also nach ein paar Jahren die Genehmigung zum Aufenthalt in Tübingen. Das Gutachten nennt dieses Prinzip „schleichende Ausweisung“. Dass das nicht nur ein „Ausrutscher“ von Eberhard war, zeigt eine Verordnung in seinem Testament von 1492. Dort schreibt er: 

    „Item es ist och unnser ordnung und letster will, das furohin unnser erben in unnser herrschaft kainen juden seßhafft wonen noch dehain gewerb tryben lassen.“

    Diese Formulierung wiederum findet sich auch bei seinem Onkel, Pfalzgraf Friedrich dem Siegreichen. Hier wird festgelegt, dass „furohin“, also in Zukunft, Jüd*innen weder wohnen noch arbeiten dürfen – in der gesamten Herrschaft Württemberg. Dieser Beschluss war sehr nachhaltig: Über Jahrhunderte hinweg wurden Jüd*innen aus Württemberg ausgeschlossen, in Tübingen konnte sich Leopold Hirsch als erster Jude erst 1855 das Bürgerrecht erstreiten, die Stadt galt im 19. und 20. Jahrhundert als antisemitische Hochburg. Auch das Gutachten stellt fest, dass dieses Testament eine „weitreichende Bedeutung für die von heftiger Judenfeindschaft geprägte Politik Württembergs seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert“ hatte.

    Wenn wir heute die Benennung unserer Universität nach Eberhard bestätigen, ehren wir damit aktiv auch diese jüd*innenfeindliche Politik des Herzogs und ihre katastrophalen Auswirkungen für die von der Vertreibung betroffenen Jüd*innen. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass sein Name aus dem Namen der Universität gestrichen wird.

    Waren damals nicht alle irgendwie antijüdisch eingestellt?

    Das gesamte europäische Hoch- und Spätmittelalter war wie auch die Neuzeit stark von Antijudaismus bzw. Antisemitismus geprägt. Pogrome in deutschen Städten, in der Pestzeit und während der Kreuzzüge, sog. Judenprozesse und Vertreibungen kamen immer wieder vor. Auch in der Kunst finden sich immer wieder antijüdische Darstellungen, im Württemberg unter Eberhard wurden einschlägige Bildnisse beispielsweise in der Tübinger und der Stuttgarter Stiftskirche sowie im Kloster Blaubeuren installiert, wie Stefan Lang (2008) beschreibt. Gleichzeitig gab es aber auch starke regionale Unterschiede – die jüdische Gemeinde in Worms beispielsweise konnte ein bis auf wenige Jahre durchgehendes Bestehen seit dem 11. Jahrhundert bis zum Faschismus zurückblicken, auch Kaiser Friedrich III. hatte in dieser Zeit eine deutlich liberalere Jüd*innenpolitik, ebenso der andere Württemberger Landesteil unter Ulrich V. – und auch Württemberg andere Töne: Johannes Reuchlin (1455-1522) beispielsweise kämpfte gemeinsam mit den sog. Dunkelmännern gegen die Verbrennung jüdischer Schriften und den Glauben an antijüdische Verschwörungstheorien an. 

    So oder so: Eberhard machte als Herrscher konkrete antijüdische Politik, die er direkt an die Universitätsgründung band und die dramatische Auswirkungen auf das Leben der damaligen Jüd*innen hatte. Selbst wenn er damit mehr oder minder im „Geist der Zeit“ handelte, ist dieser „Geist“ nicht mit unserer Universität von heute vereinbar. 

    Übernehmt ihr damit nicht die Deutung z. B. der Nazis, die in Eberhard ein antisemitisches Vorbild sahen?

    Aus dem Jahr 1938 stammt ein kleiner Prachtband (Württembergische Landesbibliothek 1938), in dem Eberhard u. a. wegen seiner „Judenpolitik“ gepriesen wird. Er dient als Legitimationsfigur für den Nationalsozialismus, der sich in Eberhards Tradition sieht. Diese Deutung Eberhards hin auf das „Ziel“ Faschismus ist natürlich grober Unfug, darüber gibt es gar keine Diskussion. Dennoch machen wir es uns zu leicht, wenn wir vor einer Einordnung Eberhards in den antijüdischen Zeitgeist zurückschrecken, aus Angst, faschistischen Autor*innen zuzustimmen. Im Gegenteil: Ihre Deutung ist überhaupt nicht notwendig (und vielen Universitätsangehörigen vermutlich noch unbekannter als seine Biographie selbst), um eine angemessene historische Einordnung vorzunehmen. In seiner Regierungszeit vertrieb Eberhard die Jüd*innen aus Tübingen und sorgte dafür, dass sie nach seinem Tod aus ganz Württemberg vertrieben wurden. Punkt. Dass die Nazis diesen Fakt für sich instrumentalisiert haben und ihn zu einer Kultfigur machten, ändert daran nichts.

    Eberhard hat doch auch viel geleistet, bspw. die Universität gegründet. Sollten wir ihm das nicht anrechnen?

    Ja, Eberhard hat – unter dem Einfluss seiner Mutter und vieler anderer Menschen aus seinem Umfeld – die Universität gegründet. Und er hat diese Gründung direkt mit der Vertreibung der Jüd*innen aus Tübingen verbunden. 

    Und was habt ihr gegen Karl?

    Herzog Karl Eugen (1728-1793) fällt mit seiner Regentschaft ab 1737 (mündig ab 1744) in die End- und Hochphase des Absolutismus. In der „Hohen Carlsschule“ ließ er begabte Kinder wie den jungen Friedrich Schiller gegen ihren Willen und den ihrer Eltern jahrelang einsperren. Schiller durfte in diesen sieben Jahren seine Familie nicht sehen und wurde gezwungen, im Anschluss Jura und Medizin zu studieren. (Müller, Häuser 2007) Der Gründer einer solchen Institution ist schon deshalb fragwürdig als Mitnamensgeber einer heutigen Universität.

    Gravierender ist der Menschenhandel, den er betrieb. Karl Eugen besserte seine Finanzen, die durch die Bauten großer und prächtiger Schlösser belastet waren, u. a. mit dem Verkauf von Soldaten auf. So überließ er ab 1781 gegen Zahlung mit dem sog. Kapregiment 3200 Soldaten der niederländischen Ostindienkompanie, die koloniale Interessen verfolgte. Die Bilanz war katastrophal: 7% der Soldaten überlebten nicht einmal die Überfahrt nach Kapstadt, ein großer Teil der übrigen Soldaten wurde auf Java im indischen Ozean im Stich gelassen. Insgesamt starben 72% aller Mitglieder des Regiments, gerade einmal 100-200 Menschen schafften es zurück nach Württemberg. 

    Als der Dichter Christian Friedrich Daniel Schubart diese Praxis kritisierte und eine zugegebenermaßen nicht gerade nette Kritik an dem Monarchen und seiner Mätresse Franziska von Hohenheim schrieb, wurde er von Karl Eugen für zehn Jahre in Festungshaft auf den Asperg gebracht. Erst nach einer Intervention Preußens und zahlreichen Protesten kam er wieder frei.

    Ein Absolutist, der seine Untertanen verkauft und in kolonialen Unternehmungen kämpfen lässt, der Kritik daran mit Festungshaft und Umerziehung bestraft, der Kinder in Internate sperrt, kann in unseren Augen nicht mit der Namensgebung unserer Universität geehrt werden. 

    Diese von uns an Karl Eugen kritisierten Punkte fallen wohlgemerkt in die zweite Phase seines Lebens, die in der Landeskunde traditionell als seine mildere verstanden wird.

    Aber das war doch normal, schließlich reden wir von der Zeit des Absolutismus!

    Im Absolutismus war es nicht unüblich, dass Herrscher ihre Untertanen als Soldaten an andere Länder verkauften. Bei diesen sog. Subsidienverträgen stand meist ein politisches Interesse im Hintergrund: Ein Herrscher konnte so z. B. einen Verbündeten zusätzlich unterstützen. Bei Karl Eugen ging es jedoch um rein finanzielle Interessen, wie Hans-Martin Maurer (1988) in seinem Artikel über das Kapregiment darlegt.

    Warum ist euch das überhaupt so wichtig? Es geht doch nur um einen Namen und heute weiß eh niemand mehr, auf wen sich der bezieht.

    Beim Namen einer Universität haben wir es mit einer Ehrung zu tun, d. h. mit dem Versuch, Normen und Sinn kollektiv zu setzen (vgl. Reeken, Thießen 2016). Bei einer solchen Ehrung werden die Leistungen, aber auch die Werte der geehrten Person gewürdigt – an dieser Stelle haben sie auch einen gewissen Zukunftsbezug, die Werte werden als nachzuahmend angesehen. 

    Wenn wir heute unsere Universität nach Eberhard und Karl Eugen benennen, nehmen wir eine solche Ehrung vor. In unseren Augen ist das – nach Betrachtung der Kritikpunkte an beiden Personen – auch nach der Zurkenntnisnahme ihrer Leistungen nicht zu rechtfertigen.

    Streicht ihr damit nicht auch die Erinnerung an die beiden Herrscher aus dem öffentlichen Gedächtnis und verhindert damit eine weitere kritische Auseinandersetzung?

    Nein. Mit einer Umbenennung würde die Ehrung Eberhards und Karl Eugens durch den Namen der Universität Tübingen wegfallen. Nicht mehr als das. 

    Damit bleiben sie interessante historische Personen und die Auseinandersetzung mit ihnen bleibt weiter spannend und wichtig. Das ist aber nicht vom Namen der Universität Tübingen abhängig. Im Gegenteil besteht die Chance, dass ihre Geschichte durch die Umbenennung einen neuen Bekanntheitsgrad erlangt – und das ist ja bereits jetzt mit der neuen Debatte der Fall. 

    Darüber hinaus kann und soll die Universität die Beschäftigung mit Eberhard und Karl Eugen – und auch gerne mit anderen für die Universitätsgeschichte relevanten Personen – aktiv gestalten, z. B. in Vortragsreihen, Professuren, Forschungsprojekten etc.

    Stimmt es, dass ihr die Stiftskirche abreißen wollt?

    Wo ist der Vorschlaghammer? (das ist natürlich ironisch gemeint)

    Literatur:

    – Württembergische Landesbibliothek: Graf Eberhard im Bart von Württemberg. Im geistigen und kulturellen Geschehen seiner Zeit, Stuttgart 1938.

    – Kommission zur Überprüfung des Namens der Universität: Gutachten über die historische Dimension des Namens „Eberhard Karls Universität Tübingen“. Drucksache des Senats der Universität Tübingen Nr. 12, 05.05.2022.

    – Lang, Stefan: Die Ausweisung der Juden aus Württemberg 1477-1498. In: Lorenz, Sönke; Schäfer, Volker (Hrsg.): Tubingensia. Impulse zur Stadt- und Universitätsgeschichte. FS für Wilfried Setzler zum 65. Geburtstag, Ostfildern 2008, S. 111-132.

    – Maurer, Hans-Martin: Das Württembergische Kapregiment. Söldner im Dienste früher Kolonialpolitik (1787–1808). In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, 47 (1988), S. 291-307.

    – Müller, Martina M.; Häuser, Iris: 1759-1805. Friedrich Schiller. Menschen aus dem Land: 10/2007. Stuttgart 2007.

    – Reeken, Dietmar von; Thießen, Malte: Ehrregime. Perspektiven, Potenziale und Befunde eines Forschungskonzepts. In: Reeken, Dietmar von; Thießen, Malte (Hrsg.): Ehrregime. Akteure, Praktiken und Medien lokaler Ehrungen in der Moderne, Göttingen 2016, S. 11-29.

    Weitere Literaturempfehlungen:

    – Frey, Winfried: Antijudaismus. In: Kotowski, Elke-Vera u.a. (Hrsg.): Handbuch zur Geschichte der Juden in Europa, Bd. 2, Darmstadt 2001, S. 367-378.

    – Hayoun, Jonathan (Regie): Eine Geschichte des Antisemitismus. Arte F, 2022.

  • Ökologie und Soziales Referat Ausschreibung

    In unserem Referat für gewerkschaftliche, soziale und ökologische Teilhabe und eine gerechtere Welt wird ein Platz frei. Das Referat wird vom Studierendenrat gewählt. Die nächste Sitzung findet am 21. Februar statt. Bis dahin könnt ihr eure Bewerbungen an ga at stura-tuebingen.de schicken.

    Das kurz Ökologie und Soziales Referate genannte Referat unterstützt Projekte im Bereich Umwelt und Soziales, arbeitet mit Arbeitskreisen zusammen und hält Kontakt zu weiteren Akteuer*innen in dem Bereich. Das Aufgabengebiet ist sehr breit und bietet viele Möglichkeiten: Beratung zu Arbeitsbedingungen anbieten, Demos organisieren, Flyer drucken, Aktionen koordinieren und vieles mehr.

    Für die Umsetzung dieser Projekte bietet die verfasste Studierendenschaft sowohl Räumlichkeiten als auch finanzielle Mittel. Außerdem einen Einblick in die Tübinger Hochschulpolitik und viele Mitgestaltungsmöglichkeiten. Unsere Referent*innen erhalten zudem eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150€.

    Deine Hauptaufgaben:

    • regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen stattfindende Sprechstunde
    • Unterstützung laufender Projekte und Serviceangebote der VS im Bereich Umwelt und Soziales
    • Vernetzung und Unterstützung von Arbeitskreisen
    • Anlegen von Kontaktlisten von wichtigen Akteur*innen in den Bereichen des Referats
    • Herbeiführen von für die Projekte notwendigen Beschlüssen der VS
    • Bewerben von Angeboten in Zusammenarbeit mit dem Pressereferat

    Der Kreativität sind aber keine Grenzen gesetzt. Möglich ist unter anderem: 

    • Unterstützung der Arbeit von Hochschulgruppen
    • Aufbau/Unterstützung der Angebote für Hiwis
    • Aufbau/Unterstützung der Angebote für Studierende mit Kind, pflegende Studierende, Studierende mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit, usw.; stärken der Stimme der jeweiligen Gruppen
    • Unterstützung von Aktionsformen wie Protesten etc.
    • Organisieren eigener Veranstaltungen
    • Austausch/Zusammenarbeit mit Akteur*innen an anderen Hochschulen / in überregionalen Zusammenschlüssen
    • Aufbau einer Sozialberatung
    • Ausbau nachhaltiger Angebote der VS
    • Erstellung eigener Druckerzeugnisse u.Ä.
    • Politische Arbeit zu den Angeboten des Studierendenwerk AdöR
    • Mitarbeit beim Aufbau eines Green Office
    • Vorbereitung einer (Mit-)Verhandlung beim Semesterticket

    Was wir bieten: 

    • eine Aufwandsentschädigung von 150€/ Monat
    • Einblicke in die Hochschulpolitik
    • aktive Mitgestaltungmöglichkeit
    • flexible Arbeitszeiten und mobile working
    • Weiterbildungsmöglichkeiten
    • Kontakt mit Entscheidungsträger*innen in Stadt und Universität
    • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

  • Position Lehre Dezember 2021

    Aufgrund der steigenden Anzahl an Corona-Fällen in Tübingen und ganz Deutschland hat der Studierendenrat auf seiner Sitzung am 29. November 2021 beschlossen:

    Wir begrüßen grundsätzlich, dass es dieses Semester endlich wieder mehr Präsenzlehre gibt. Studierende dürfen in der Pandemie nicht noch einmal vergessen werden! Eine vollständige Schließung der Universitäten, wie wir sie im Sommer 2020 hatten, darf es nur als allerletzte Lösung erneut geben.

    Das Hygienekonzept der Uni Tübingen scheint im groben und ganzen größere Ausbrüche zu verhindern. In erster Linie ist es jedoch vor allem der hohen Impfquote unter Studierenden und Dozierenden, sowie zusätzlich dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz zu verdanken, dass wir wieder mehr Veranstaltungen in Präsenz haben können.

    Große Veranstaltungen

    Das Wintersemester ging größtenteils gut los. Damit die Uni auch trotz hoher Fallzahlen weiterhin geöffnet haben kann, bedarf es jedoch einiger Nachbesserungen:

    Bei hohen Inzidenzen und Hospitalisierungszahlen – wie wir sie aktuell haben – dürfen Studierende auf keinen Fall dazu gezwungen werden, bei Lehrveranstaltungen mit mehr als 40 Teilnehmer*innen in Präsenz erscheinen zu müssen. Hier muss eine digitale Teilnahme oder notfalls alternative Leistungsformen möglich sein, egal ob Studierende zu einer Risikogruppe gehören, mit Angehörigen einer Risikogruppe zusammen leben oder sich beim Besuch solcher Veranstaltungen einfach nicht wohl fühlen.

    Vorlesungen

    Bei Vorlesungen sollten Dozierende gemeinsam mit den teilnehmenden Studierenden für die nächsten Wochen überlegen, ob die Vorlesung nicht genauso gut auch digital stattfinden könnte. Insbesondere bei Fächern, in denen es in den jeweiligen Jahrgängen neben Vorlesungen auch noch andere Präsenzveranstaltungen (Seminare, Übungen usw.) gibt, spricht der Studierendenrat sich für digitale Vorlesungen und gegen präsenz aus. Vorlesungen, die besonders Prüfungsrelevant sind, sind hiervon ausgenommen, hier kann Präsenz mit der Möglichkeit zu hybriden Teilnahme weiterhin sinnvoll sein.

    Seminare, Praktika und Co

    Bei Seminaren und anderen Veranstaltungen, die auf viel Kommunikation ausgelegt sind, ist die Präsenz und hybride Formate den ausschließlich digitalen Formaten klar überlegen. Hier sollten die bestehenden Präsenzveranstaltungen beibehalten werden; es sei denn die teilnehmenden Studierenden sprechen sich für digitale Formate aus.

    Insbesondere die (Labor-) Praktika sind durch digitale Formate nicht zu ersetzen und sollten, so irgend möglich, weiter in Präsenz abgehalten werden.

    2G

    Bei Lehrveranstaltungen mit 2G muss die Studierbarkeit auch für ungeimpfte Studierende gewährleistet werden. Wenn eine hybride Teilnahme an einer Veranstaltungen nicht möglich ist, müssen Studienleistung durch alternative Leistungen (Abgabe von Textzusammenfassungen, digitalen Referaten o. Ä.) erbracht werden können.

    Weihnachten

    Für den Zeitraum vom 20. bis 23. Dezember fordern wir, alle Veranstaltungen ins Digitale zu verschieben. Studierende und Dozierende müssen die Möglichkeit haben, ohne Nachteile Kontakte reduzieren zu können, bevor sie an Weihnachten z. B. ihre Großeltern besuchen. Genauso sollten Studierende, die mit dem Zug teilweise lange Strecken nach Hause fahren, die Möglichkeit haben, schon ein paar Tage früher in weniger vollen Zügen zu Zügen zu reisen.

    Kontaktnachverfolgung

    Die aktuelle Kontaktnachverfolgung halten wir für ungeeignet. Dass geimpfte Studierende bei Lehrveranstaltungen, in denen regelmäßig gelüftet wird und alle eine Maske tragen, nicht direkt als Kontaktpersonen zählen ist sinnvoll. Dennoch sollten Studierende darüber informiert werden, wenn nach einer Lehrveranstaltungen Kommiliton*innen positiv getestet werden.

    Der Studierendenrat schlägt daher statt der aktuellen QR-Code Registrierung über alma oder anderen Kontaktformularen die Corona-Warn-App als Uni-weiten Standard vor. Für Studierende ohne Smartphone braucht es alternative Lösungen.

    Mensa

    Genauso sollte die Corona-Warn-App auch bei Mensabesuchen genutzt werden.Der Studierendenrat kritisiert, dass es die letzten Wochen – neben einer eher unnötigen Kontaktnachverfolgung für die ganze Mensa – keinerlei Kontrollen gab. Das führt dazu, dass Studierende, die sich an der Eindämmung der Pandemie beteiligen möchten, sich teilweise beim Mensa-Besuch nicht mehr sicher fühlen und deshalb nicht mehr in die Mensa gehen. Die seit dem 29.November eingeführte Kontrolle der 3G-Nachweise und des Studierendenausweises wird begrüßt, jedoch nicht als ausreichend erachtet. Gleichzeitig soll das Studierendenwerk natürlich weiterhin für alle Studierende ein Essensangebot zur Verfügung stellen können. Wir fordern daher analog zu der Regelung für Restaurants die Einführung von 2G zum essen in Innenräumen sowie 3G im Außenbereich. To-Go Angebote sollem von den 2G / 3G Regelungen ausgenommen sein.

    Um die Mensen zu entlasten, fordern wir außerdem, dass in den Cafeterien im Tal genauso wie auf der Morgenstelle wieder warmes Essen To-Go sowie zum Essen vor Ort angeboten wird.

    Teststationen

    Der Studierendenrat Tübingen begrüßt die Möglichkeit, sich in Uninähe kostenlos Schnelltesten zu lassen.

  • Wahlen der Exekutive – Vorsitzende und Referate – Jetzt Bewerben!

    Am 18. Oktober trifft sich der neu gewählte Studierendenrat zu seiner ersten Sitzung. Voraussichtlich im Anschluss daran werden per Briefwahl die Referate, die beiden Vorsitzenden, das Finanzreferat sowie die Vergabekommission für das Notlagenstipendium gewählt.

    Bewerbungen können formlos bis zur Sitzung am 18. Oktober an eingereicht werden. Auf der Sitzung besteht außerdem die freiwillige (!) Möglichkeit, dich zusätzlich mündlich vorzustellen. Wenn du Fragen hast, melde dich gern bei uns!

    Die Referate werden – bis auf das Finanzreferat – jeweils durch bis zu zwei gleichberechtigte Referent*innen gebildet. Gibt es weniger qualifizierte Interessierte, so kann das Referat auch durch eine*n Referent*in gebildet werden oder unbesetzt bleiben. Vorsitzende gibt es zwei, das Finanzreferat besteht aus einer Person. Die Notlagenkommission besteht aus fünf Mitgliedern. Hier gibt es auch bis zu 5 Stellvertreter*innen. Die Amtszeiten sind an die Amtszeit des StuRas gekoppelt. Die Exekutive sowie die referate erhalten je monatlich 150 bzw. 200 Euro.


    Referat für gewerkschaftliche, soziale und ökologische Teilhabe und eine gerechtere Welt

    Der Studierendenrat Tübingen sucht bis zu zwei Referent*innen für das Referat für gewerkschaftliche, soziale und ökologische Teilhabe und eine gerechtere Welt („öko-soziales Referat“), um in Zusammenarbeit mit den zuständigen Arbeitskreisen unsere sozialen und ökologischen Angebote weiter auszubauen. Du hast Lust auf gewerkschaftliche Beratung und studentische Hilfskräfte bei ihrer Organisierung zu unterstützen? Du willst mithelfen, dass der Stura ökologische/nachhaltige Projekte nicht nur beginnt, sondern auch umsetzt? Du glaubst, dass diese Studierendenvertretung mehr leisten könnte? Dann bewirb dich!

    Deine Hauptaufgaben:

    • regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen stattfindende Sprechstunde
    • Unterstützung laufender Projekte und Serviceangebote der VS im Bereich Umwelt und Soziales
    • Vernetzung und Unterstützung von Arbeitskreisen
    • Anlegen von Kontaktlisten von wichtigen Akteur*innen in den Bereichen des Referats
    • Herbeiführen von für die Projekte notwendigen Beschlüssen der VS
    • Bewerben von Angeboten in Zusammenarbeit mit dem Pressereferat

    Der Kreativität sind aber keine Grenzen gesetzt. Möglich ist unter anderem: 

    • Unterstützung der Arbeit von Hochschulgruppen
    • Aufbau/Unterstützung der Angebote für Hiwis
    • Aufbau/Unterstützung der Angebote für Studierende mit Kind, pflegende Studierende, Studierende mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit, usw.; stärken der Stimme der jeweiligen Gruppen
    • Unterstützung von Aktionsformen wie Protesten etc.
    • Organisieren eigener Veranstaltungen
    • Austausch/Zusammenarbeit mit Akteur*innen an anderen Hochschulen / in überregionalen Zusammenschlüssen
    • Aufbau einer Sozialberatung
    • Ausbau nachhaltiger Angebote der VS
    • Erstellung eigener Druckerzeugnisse u.Ä.
    • Politische Arbeit zu den Angeboten des Studierendenwerk AdöR
    • Mitarbeit beim Aufbau eines Green Office
    • Vorbereitung einer (Mit-)Verhandlung beim Semesterticket

    Was wir bieten: 

    • eine Aufwandsentschädigung von 250€/ Monat
    • Einblicke in die Hochschulpolitik
    • aktive Mitgestaltungmöglichkeit
    • flexible Arbeitszeiten und mobile working
    • Weiterbildungsmöglichkeiten
    • Kontakt mit Entscheidungsträger*innen in Stadt und Universität
    • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

    Bitte beachte auch den Beschluss zur Einführung des Referats durch die StudVV, sowie die Regelungen in unserer Geschäftsordnung.


    Referat für Studium und Lehre

    Der Studierendenrat Tübingen sucht zwei Referent*innen für das Referat für Studium und Lehre, um sich in Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen Qualitätssicherungsmittel, Systemakkreditierung und Digitalisierung für die Verbesserung von Lehr-und Studiumsbedingungen einzusetzten.Du setzt dich gerne leidenschaftlich für deine Kommiliton*innen ein und siehst an der Uni viel Verbesserungsbedarf? Du hast Lust, in die Hochschulpolitik einzutauchen und dabei zu sein, wenn neue Studiengänge akkreditiert werden? Du glaubst, dass diese Studienvertretung mehr für die Lehre leisten kann? Dann bewirb dich jetzt!

    Deine Hauptaufgaben:

    • Koordinierung der Arbeitskreise Qualitätssicherungsmittel, Systemakkreditierung und Digitalisierung
    • Unterstützung der Fachschaftsbezirke und weiterer Gruppen in der Verbesserung der Lehr- und Studiumsbedingungen
    • regelmäßige Sprechstunden für Studierende
    • Schnittstelle zwischen Studierenden und Ansprechpartner*innen
    • Koordination der Vergaberunde der Qualitätssicherungsmittel (QSM)

    Was wir bieten:

    • eine Aufwandsentschädigung von 250€/ Monat
    • Einblick in die Hochschulpolitik
    • aktive Mitgestaltungmöglichkeiten
    • flexible Arbeitszeiten und mobile working
    • Weiterbildungsmöglichkeiten
    • Kontakt mit Entscheidungsträger*innen in Stadt und Universität
    • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

    Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

    Der Studierendenrat Tübingen sucht zwei Referent*innen für das Referat für Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation / Presse, um in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Arbeitskreis die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Studierendenrat Tübingen zu übernehmen.

    Du bist offen, freundlich, flexibel und hast Spaß am Umgang mit anderen Menschen? Egal ob du bereits Presseerfahrungen sammeln konntest, gerne Flyer und Plakate designst oder 10.000 Likes auf Instagram hast, der StuRa Tübingen freut sich auf deine Bewerbung.

    Du bist bisher hochschulpolitisch nicht aktiv? Kein Problem, auch ein Blick von außen kann für das Referat sinnvoll sein – es soll schließlich Leute informieren, die selbst nicht im StuRa aktiv sind.

    Du hast Spaß am Schreiben von Texten, kannst mit einer Kamera umgehen und bist bereit, dich in das manchmal komplexe Themenfeld der Hochschulpolitik einzuarbeiten? Bei deinen Aufgaben hast du viele Freiheiten, denn bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des StuRas gibt es an allen Ecken und Enden zu tun. Hier zählt vor allem dein Engagement!

    Wir suchen eine kommunikative Persönlichkeit mit sehr gutem Allgemeinwissen, die sich unter Einsatz von strategischem Denken und mit hoher Sensibilität auf die vielfältigen Akteure im Presse- und Medienbereich einstellen und mit diesen umgehen kann. Hierzu solltest du mündlich und schriftlich überzeugend argumentieren, dich durchsetzen sowie Konfliktpotenzial rechtzeitig erkennen und in geeigneter Weise darauf reagieren können. Dabei wird ein nachdrückliches, aber verbindliches Auftreten erwartet.

    Deine Hauptaufgaben:

    • Die intensive Pflege von Social Media & Homepage
    • Verfassen von Pressemitteilungen
    • Kurze Zusammenfassungen über die Arbeit des Studierendenrats und der Arbeitskreise
    • Ansprechpartner*in sein für die Öffentlichkeit und Pressevertreter*innen

    Der Kreativität sind aber keine Grenzen gesetzt. Möglich ist unter anderem:

    • die Erstellung von Print- und Werbematerialien (z. B. Flyern, Poster etc.)
    • Berichte aus den Sitzungen und Arbeitskreisen
    • Betreuung der Pressearbeit im Rahmen von größeren Veranstaltungen wie Uniwahlen und Vollversammlungen oder auch Moderation von Pressekonferenzen
    • Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • ggf. Planung, Organisation und Durchführung eines Pressegesprächs im Vorfeld der Veranstaltung
    • Medienbeobachtung und -analyse
    • Ausbau und Pflege der Kontakte zu Journalist*innen von Print-, TV-, Radio und Onlinemedien
    • Zusammenarbeit mit den Pressestellen in Landesverbänden, z. B. LAK, fzs

    Was wir bieten: 

    • eine Aufwandsentschädigung von 250€/ Monat
    • tiefen Einblick in die Strukturen der Hochschulpolitik Tübingens und Baden-Württembergs
    • flexible Arbeitszeiten und mobile working
    • Weiterbildungsmöglichkeiten
    • Arbeitserfahrung
    • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

    Vorsitzende der Verfassten Studierendenschaft

    Der Studierendenrat Tübingen sucht zwei Vorsitzende für die Verfasste Studierendenschaft, die die Studierendenschaft rechtlich und gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität vertreten.Du hast Freude an Organisation und arbeitest gut selbstständig? Du bist kommunikativ und hast Lust, dich auch über die Studierendenschaft hinaus zu vernetzen? Du möchtest deine Ideen einbringen, wie die Studierendenvertretung vorangetrieben werden kann?Dann bewirb dich jetzt!

    Deine Aufgaben:

    • Vertreten die Studierendenschaft gemeinschaftlich und gleichberechtigt gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität.
    • Vorsitz der Arbeitnehmer*innen der Studierendenschaft (gegenwärtig zwei).
    • Führen des Rechtsverkehrs der Studierendenschaft.
    • Dabei Bindung an Weisungen des Studierendenrates.

    Voraussetzungen

    • Immatrikulation an der Uni Tübingen
    • Erfahrung in der Hochschulpolitik
    • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
    • Hohe Eigenverantwortung & Selbstorganisation
    • Ausreichend Zeit

    Was wir bieten:

    • eine Aufwandsentschädigung von 500€/ Monat
    • tiefen Einblick in die Strukturen der Hochschulpolitik Tübingens und Baden-Württembergs
    • flexible Arbeitszeiten und mobile working
    • Weiterbildungsmöglichkeiten
    • Arbeitserfahrung
    • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

    Finanzreferat

    Der Studierendenrat sucht eine*n Finanzreferent*in, um die Finanzanglegenheiten der Verfassten Studierendenschaft zu verwalten und zu gestalten.Als Finanzreferent*in gehörst du gemeinsam mit den Vorsitzenden der Exekutive des Studierendenrats an.Du hast Interesse? Dann bewirb dich jetzt!

    Deine Aufgaben:

    • Verwalten des Kontos der Verfassten Studierendenschaft.
    • Überprüfen Ausgaben der Studierendenschaft.
    • Überprüfen und Unterzeichnen von Rechnungen.
    • Vorlage des Haushaltsplans an den Studierendenrat.
    • Durchführung des Haushaltsplans, Verantwortlichkeit für die jährliche Rechnungslegung sowie für die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Hochschule und dem Rechnungshof.
    • Dabei enge Zusammenarbeit mit dem Büro.

    Voraussetzungen

    • Immatrikulation an der Uni Tübingen
    • Erfahrung in der Hochschulpolitik
    • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
    • Hohe Eigenverantwortung & Selbstorganisation
    • Ausreichend Zeit

    Was wir bieten:

    • eine Aufwandsentschädigung von 500€/ Monat
    • tiefen Einblick in die Strukturen der Hochschulpolitik Tübingens und Baden-Württembergs
    • flache Hierarchien, bei denen es auf jede*n ankommt
    • flexible Arbeitszeiten und mobile working
    • Weiterbildungsmöglichkeiten
    • Arbeitserfahrung
    • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

    Vergabekommission für das Notlagenstipendium

    Vor zwei Jahren haben wir ein Notlagenstipendium geschaffen, dass Kommiliton*innen in finanzieller Notlage unterstützt. Entsprechende Fälle können z. B. unvorhergesehene/r bzw. kurzfristige/r Arbeitsplatzverlust, Kosten oder Exmatrikulation mit gerichtlicher Klärung sein, welche Probleme bei Mietzahlungen oder Versorgung zur Folge haben.

    Über die Vergabe und Höhe einer Härtefallzahlung und die Dauer ihrer Laufzeit entscheidet eine Vergabekommission (Härtefallkommission) in einer nicht-öffentlichen Sitzung anhand der Daten und Fakten sowie der schriftlichen Fallschilderung des*der Antragsteller*in. Die Vergabekommission besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und bis zu fünf Stellvertreter*innen.

    Damit die Vergabekommission möglichst breit aufgestellt ist sollen darin Studierende unterschiedlicher Fakultäten, Gender und mit und ohne hochschulpolitischer Erfahrung vertreten sein. Mehr Infos sowie die Satzung, nach der die Vergabe stattfindet, findest du auf stura-tuebingen.de/notlagen

    Deine Aufgaben:

    • Teilnahme an den nicht-öffentlichen Sitzungen, die je nach Antragsaufkommen einberufen werden (i.d.R. online)
    • Entscheiden über Vergabe und Höhe der Härtefallzahlung sowie die Laufzeit anhand der Daten und Fakten sowie der schriftlichen Fallschilderung des*der Antragsteller*in
    • ggf. als Vorsitz der Kommission die Sitzung leiten und Bescheide ausstellen
    • Enge Zusammenarbeit mit unserem Büro sowie unserem Finanzrefereten, die sich um Überweisungen usw kümmern.

    Was wir bieten:

    • aktive Mitgestaltungmöglichkeiten
    • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen
    • eine Urkunde für dein ehrenamtliches Engagement in der Kommission 
    • Für die Mitglieder der Notlagenkommission gibt es keine Aufwandsentschädigung