Bei der neunten Sitzung des zehnten Studierendenrats am 15.05.2023, stimmten die anwesenden Mitglieder folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.
Der Studierendenrat fordert, dass das Prorektorat für Studium und Lehre zeitnah zu einem hauptamtlichen Prorektorat umstrukturiert wird. Die beiden anderen Prorektorate sind bereits hauptamtlich besetzt, während das Prorektorat für Studium und Lehre lediglich nebenamtlich geführt wird. Diese Ungleichheit führt dazu, dass das betroffene Prorektorat weniger Zeit zur Verfügung hat und zudem noch zusätzliche Lehrverpflichtungen erfüllen muss.
Daraus erwächst der Eindruck, dass der Bereich Studium und Lehre an der Universität Tübingen nur nachrangig gesehen wird.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Senat und den Universitätsrat, in ihren anstehenden Sitzungen die notwendigen Grundlagen für die Neuwahl eines hauptamtlichen Prorektorats für Studium und Lehre zu schaffen und somit ein klares Bekenntnis zur Bedeutung dieses Bereichs innerhalb der Universität abzugeben.
Begründung
Mit der letzten Änderung der Grundordnung der Uni wurde beschlossen, dass es zukünftig drei hauptamtliche Prorektorate und ein nebenamtliches Prorektorat geben soll. Damit besteht gerade die Möglichkeit, die bestehenden hauptamtlichen Prorektorate zu erhalten und das Prorektorat für Studium und Lehre ebenfalls hauptamtlich zu besetzen.
Hauptamtliche- und Nebenamtliche Prorektorate werden laut Landeshochschulgesetz unterschiedlich gewählt. Hauptamtliche Prorektorate werden von Senat und Unirat gewählt, zudem benötigt es eine Findungskommission. Die Amtszeit der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder beträgt drei bis vier Jahre, endet jedoch stets mit der Amtszeit der Rektorin oder des Rektors. Letztes Jahr wurde das nebenamtliche Prorektorat jedoch nicht mit der Rektorin neu gewählt, sondern man entschied sich dafür, nicht das halbe Rektorat neu zu besetzen, sondern die Wahl des Prorektorats für Studium und Lehre etwas später nachzuholen.