Das BAföG wird 50 Jahre, die Studienfinanzierung ist jedoch nicht gut gealtert. Anlässlich des Jubiläums rufen Studierende, Hochschulgruppen, Dozierende, Gewerkschaften u. v. m. zu einer zukunftsweisenden Reform des BAföGs auf.
Unter https://bafoeg50.de/ lassen sich alle Reformziele hin zu einer gerechten Studienfinanzierung finden. In seiner letzten Sitzung vom 17. Mai 2021 hat der Studierendenrat beschlossen, sich der Petition anzuschließen.
Das BAföG wird 50! Eigentlich ein Grund zum Feiern, denn die Einführung eines Rechtsanspruchs auf staatliche Unterstützung bei der Studienfinanzierung als Vollzuschuss war ein Meilenstein auf dem Weg zu freier Bildung über sozio-ökonomische Klassengrenzen hinweg.
Aus der Beschreibung der Petition, https://bafoeg50.de/petition/ (zuletzt am 19. Mai 2021)
Aber das BAföG hat sich nicht gut gehalten. Jahrzehntelang wurde dem Gesetz durch verschiedene Bundesregierungen hart zugesetzt: von der faktischen Abschaffung der Schüler:innenförderung, zwischenzeitliche Umwandlung in ein Volldahrlehen, über die jahrelang versäumte Anpassung der Förderhöhe an reale Bedarfe, bis zur historisch niedrigen Förderquote von unter 11,4 % aller Student:innen 2020 (1971 waren es noch ca. 45%). In der Corona-Pandemie sind die verpassten Reformen unübersehbar geworden: insbesondere Studierende aus der unteren Mittelschicht fallen durchs Raster, Schüler:innen können sich keine Laptops leisten und Auszubildende erhalten oft weder genug Lohn noch genug BAföG, um sich über Wasser zu halten. Wir wollen das nicht länger hinnehmen. Alle Menschen, gleich ihrer finanziellen und familiären Umstände, sollen sich die Bildung leisten können, die sie wollen.
Wir brauchen deshalb jetzt eine umfassende Reform! Daher fordern wir:
Rückkehr zum Vollzuschuss: der Verschuldungszwang ist einer der Hauptgründe, kein BAföG zu beantragen, oder erst gar kein Studium aufzunehmen.
Wiedereinführung des allgemeinen Schüler:innen BAföGs ab Klasse 10 ohne Sonderbedingungen: Um allen Schüler:innen den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung grundsätzlich zu ermöglichen, müssen auch alle Schüler:innen grundsätzlich förderfähig werden, selbstverständlich auch die Mehrheit, die noch bei ihren Eltern wohnt. Denn: Bildungsungleichheiten verschärfen sich bereits in der Schule und im Übergang von der Schule zur Hochschule.
Anpassung der Fördersätze an die Realität: Der BAföG Höchstsatz liegt weit unter dem tatsächlichen Bedarf. Geldsorgen stehen erfolgreicher Bildung im Weg, die Sätze müssen deshalb sofort massiv angehoben werden und automatisch alle zwei Jahre angepasst werden.
Flexibler & realistischer Wohnkostenzuschuss: Mieten sind nicht überall gleich. Wohnpauschalen müssen deshalb dem örtlichen Bedarf entsprechen.
Klare Perspektive zur familienunabhängigen Förderung: das aktuelle BAföG baut auf einem veralteten Familienbild auf. Wessen Familie die eigene Ausbildung nicht unterstützen will oder kann, obwohl sie es nach BAföG müsste, hat keine Chance auf Förderung. Der einzige Weg: die eigenen Eltern verklagen. Stattdessen muss Schul- Studiums- und Ausbildungsfinanzierung die Betroffenen direkt fördern und ihnen zur Selbstständigkeit verhelfen.
Erhöhung der Elternfreibeträge: Durch zu niedrige Elternfreibeträge erreicht das BAföG Menschen nicht, die es dringend nötig hätten. Bis das System familienunabhängig aufgestellt ist, müssen die Elternfreibeträge deutlich erhöht werden um die Förderquote wieder deutlich anzuheben.
Unabhängigkeit vom Aufenthaltsstatus: wer in der BRD lernt, muss auch gefördert werden können. BAföG muss deshalb für alle zugänglich sein. Egal, was auf ihrem Pass steht.
Altersunabhängigkeit: Wer studiert hat wenig Zeit, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Egal in welchem Alter. Die Altersgrenze von 30 bzw. 35 Jahren muss deshalb fallen. So ermöglichen wir selbstbestimmte Entscheidungen über die eigene Bildung, zu jeder Zeit. Lebenslanges lernen darf keine Floskel bleiben.
Abkopplung von Regelstudienzeit und Abschaffung der Leistungsnachweise: Bildungsbiografien sind heute sehr unterschiedlich. Viele studieren de facto in Teilzeit. Für selbstbestimmte Bildung müssen diese Einschränkungen weichen.
Digital- & Lernmaterialspauschale: zusätzlich zur Förderung gibt es eine bedarfsgerechte Pauschale für elektronische Geräte, Literatur etc.
Auch abseits des BAföG muss etwas geschehen, damit der eigene Bildungsweg wirklich frei von finanziellen Zwängen gewählt werden kann:
Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 80% der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung: Ordentliche Vergütung für Arbeit! Die Vergütung muss jährlich automatisch angepasst werden auf Grundlage der Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Förderbedingungen für Berufsschüler:innen und Meister-„BAföG“ angleichen: Ob jemand studiert oder eine Ausbildung aufnimmt darf keine Geldfrage sein, weder das eine noch das andere darf finanziell schlechter gestellt sein. Die Konditionen der Förderungen müssen deshalb für alle gleich gut sein.