Senat streicht Beurlaubung bei Auslandssemestern

Tübinger Studierendenrat fordert die Beibehaltung der Beurlaubung bei Auslandssemetern

Gegen die Stimmen der Studierendenvertreter hat der Senat der Universität Tübingen in seiner Sit­zung am 10. April 2014 beschlossen, dass Auslandssemester künftig keinen Beurlaubungsgrund mehr darstellen. Wer ein Auslandssemester absolviert, muss nun also pro Semester 30 in Tübingen anrechenbare ECTS-Punkte erwerben. Andernfalls führt das Auslandssemester zum Überschreiten der Regelstudienzeit, was für viele Studierende ein Problem darstellt.
Das Rektorat begründet diese Entscheidung damit, dass Druck auf die Fächer ausgeübt werden sol­le, die im Ausland erbrachten Studienleistungen auch anzurechnen. Eine vollständige Anrechnung von im Ausland erworbenen Leistungspunkten sei seit der Bolognareform garantiert und gegeben. Als weiterer Grund wird angeführt, dass die Studierenden, die an einem Austauschprogramm der Universität Tübingen teilnehmen, auch Kosten verursachen und deshalb eingeschrieben sein sollten. Zudem sei für die Zuteilung von Landesmitteln die Zahl der nicht-beurlaubten Studierenden rele­vant, so dass die Universität rund 1,2 Millionen Euro Mehreinnahmen erwarten könne.

Aus der Sicht des Studierendenrats entspricht die Annahme der Universitätsleitung bezüglich der Anrechnung von Studienleistungen nicht der Realität.

„Die Anrechnung von im Ausland absolvierten Kursen ist für die meisten Studierenden nach wie vor hoch problematisch. Die Erfahrung zeigt, dass im Regelfall nur ein Bruchteil der im Ausland er­zielten Punkte in Tübingen anerkannt werden – zudem gibt es hier erhebliche Unterschiede zwi­schen den einzelnen Fachbereichen“, betonen die Studierendenvertreter.
Sollte diese Regelung beibehalten werden, bedeutet der Auslandsaufenthalt für die meisten Studie­renden, dass ein Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit nicht mehr möglich ist.
Der Studierendenrat begrüßt außerordentlich, dass sich das Rektorat für die Einhaltung der Bolo­gnareform durch die Universität Tübingen einsetzt. Jedoch darf das Problem der schlechten Anre­chenbarkeit von extern erbrachten Studienleistungen nicht auf dem Rücken der Studierenden ausge­tragen werden. Auch wird außer Acht gelassen, dass ein wesentlicher Teil der Auslandsaufenthalte außerhalb des Bolognaraums absolviert wird; die betroffenen Studierenden haben erfahrungsgemäß noch größere Probleme bei der Anrechnung ihrer im Ausland erbrachten Leistungen.
Die Universität Tübingen legt in ihren offiziellen Stellungnahmen oft einen Schwerpunkt auf Inter­nationalisierung und Mobilität ihrer Studierenden. Die jetzt eingeführte Regelung steht diesen Zie­len im Wege und stellt einen Rückschritt dar.

Der Tübinger Studierendenrat fordert den Senat deshalb auf, die Entscheidung umgehend zurückzu­nehmen und weiterhin allen Studierenden die Möglichkeit aufrecht zu erhalten, ein Auslandssemes­ter zu absolvieren.

 


 

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Pressemitteilung zur Abschaffung der Beurlaubungsregelung (PDF)

 

Eine ausfürlichere Stellungnahme eine Erklärung zum Sachstand finden Sie hier:

Stellungnahme und Sachstand (PDF).