Tübinger Studierendenrat fordert die Beibehaltung der Beurlaubung bei Auslandssemetern
Gegen die Stimmen der Studierendenvertreter hat der Senat der Universität Tübingen in seiner Sitzung am 10. April 2014 beschlossen, dass Auslandssemester künftig keinen Beurlaubungsgrund mehr darstellen. Wer ein Auslandssemester absolviert, muss nun also pro Semester 30 in Tübingen anrechenbare ECTS-Punkte erwerben. Andernfalls führt das Auslandssemester zum Überschreiten der Regelstudienzeit, was für viele Studierende ein Problem darstellt.
Das Rektorat begründet diese Entscheidung damit, dass Druck auf die Fächer ausgeübt werden solle, die im Ausland erbrachten Studienleistungen auch anzurechnen. Eine vollständige Anrechnung von im Ausland erworbenen Leistungspunkten sei seit der Bolognareform garantiert und gegeben. Als weiterer Grund wird angeführt, dass die Studierenden, die an einem Austauschprogramm der Universität Tübingen teilnehmen, auch Kosten verursachen und deshalb eingeschrieben sein sollten. Zudem sei für die Zuteilung von Landesmitteln die Zahl der nicht-beurlaubten Studierenden relevant, so dass die Universität rund 1,2 Millionen Euro Mehreinnahmen erwarten könne.
Aus der Sicht des Studierendenrats entspricht die Annahme der Universitätsleitung bezüglich der Anrechnung von Studienleistungen nicht der Realität.
„Die Anrechnung von im Ausland absolvierten Kursen ist für die meisten Studierenden nach wie vor hoch problematisch. Die Erfahrung zeigt, dass im Regelfall nur ein Bruchteil der im Ausland erzielten Punkte in Tübingen anerkannt werden – zudem gibt es hier erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Fachbereichen“, betonen die Studierendenvertreter.
Sollte diese Regelung beibehalten werden, bedeutet der Auslandsaufenthalt für die meisten Studierenden, dass ein Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit nicht mehr möglich ist.
Der Studierendenrat begrüßt außerordentlich, dass sich das Rektorat für die Einhaltung der Bolognareform durch die Universität Tübingen einsetzt. Jedoch darf das Problem der schlechten Anrechenbarkeit von extern erbrachten Studienleistungen nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden. Auch wird außer Acht gelassen, dass ein wesentlicher Teil der Auslandsaufenthalte außerhalb des Bolognaraums absolviert wird; die betroffenen Studierenden haben erfahrungsgemäß noch größere Probleme bei der Anrechnung ihrer im Ausland erbrachten Leistungen.
Die Universität Tübingen legt in ihren offiziellen Stellungnahmen oft einen Schwerpunkt auf Internationalisierung und Mobilität ihrer Studierenden. Die jetzt eingeführte Regelung steht diesen Zielen im Wege und stellt einen Rückschritt dar.
Der Tübinger Studierendenrat fordert den Senat deshalb auf, die Entscheidung umgehend zurückzunehmen und weiterhin allen Studierenden die Möglichkeit aufrecht zu erhalten, ein Auslandssemester zu absolvieren.
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Pressemitteilung zur Abschaffung der Beurlaubungsregelung (PDF)
Eine ausfürlichere Stellungnahme eine Erklärung zum Sachstand finden Sie hier: